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ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Zerlegung eines Flurstücks im Liegenschaftskataster in mehrere neue Flurstücke

Kurztext

  • Grundstück teilen lassen
  • Flurstück zerlegen lassen
  • dazu ist eine Vermessung nötig
  • Vermessungen führen öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sowie die zuständige Katasterbehörde durch

Teaser

Sie haben ein Grundstück, das Sie teilen möchten? Dafür müssen Sie eine Teilungsvermessung / Zerlegung eines Flurstücks beantragen.

Volltext

Sie möchten Ihr Grundstück teilen, zum Beispiel, weil Sie eine Teilfläche verkaufen wollen? Dann müssen Sie das Grundstück zunächst vermessen lassen. Dadurch entsteht die von Ihnen gewünschte neue Grenze, die mit Grenzzeichen vor Ort gekennzeichnet wird. Dies kann ein ansässiger, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin für Sie erledigen oder die zuständige Katsterbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Damit aus Ihrem bisherigen Grundstück neue Grundstücke entstehen, müssen nach der Vermessung noch zwei Behörden aktiv werden. Zuerst die Katasterbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt und danach das zuständige Grundbuchamt. Die Katasterbehörde wird automatisch aktiv, sobald die für die Vermessung beauftragte Stelle alle Unterlagen dort eingereicht hat.

Mit der Information über die neuen Flurstücke kann auf Antrag das Grundbuchamt im Grundbuch die neuen Grundstücke bilden. Wenn dies abgeschlossen ist, ist Ihr Grundstück geteilt und Sie können über die neuen Grundstücke verfügen.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
  • eine erbbauberechtigte Person,
  • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
  • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

Verfahrensablauf

Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Zuständige Stelle

Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure

Landkreis Barnim - Katasterbehörde - Vermessung

+49 3334 2141902

+49 3334 2142901

vermessung(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

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