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Zoo-Genehmigung beantragen

Kurztext

Genehmigung zu Errichtung, Erweiterung, Betrieb und wesentlichen Änderungen eines Zoos

Teaser

Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig.

Volltext

Wenn Sie einen Zoo betreiben möchten, benötigen Sie die Genehmigung der Naturschutzbehörde. Neben der Errichtung und dem Betrieb eines Zoos sind auch die Erweiterung und wesentliche Änderungen genehmigungspflichtig. Die Naturschutzbehörde erteilt die Genehmigung auf Antrag für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.

Zoos sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden, um diese zur Schau zu stellen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) [DE] [https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__42.html]

Erforderliche Unterlagen

Je nach Art des Zoos werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Errichtung, Erweiterung, Betrieb oder wesentliche Änderung einer Einrichtung zur Tierhaltung wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung
  • dauerhafte Einrichtung für mindestens 7 Tage

Nicht als Zoo gelten:

  • Zirkusse
  • Tierhandlungen
  • Gehege zur Haltung von nicht mehr als fünf heimischen Arten von Schalenwild
  • Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig)

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Zoo-Genehmigung schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle informiert Sie über die weiteren Verfahrensschritte.

Bearbeitungsdauer

abhängig von Größe und Ausstattung der zu genehmigenden Einrichtung

Fristen

Beantragung/Genehmigung: vor Aufnahme der beschriebenen Tätigkeiten

Formulare/Schriftformerfordernis

formloses Antragsschreiben möglich: ja

Urheber

Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

12.10.2020

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde

Landkreis Barnim - Naturschutz

+49 3334 2141387

+49 3334 2142387

naturschutzbehoerde(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden