Beschreibung
Nach Eingang eines Zulassungsantrags eines Lebensmittelunternehmers führt das zuständige VLÜA einen Besuch vor Ort durch. Das VLÜA erteilt einem Betrieb die Zulassung für die betreffenden Tätigkeiten nur, wenn der Lebensmittelunternehmer nachweisen kann, dass sein Betrieb die einschlägigen Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllt. Die Zuständigkeit der Zulassung obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten.