Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen

Kurztext

  • Zusatzleistung muss durch Rechtsverordnung bestimmt werden
  • Bisher gibt es nur eine Verordnung
  • Verordnung regelt Zusatzleistungen für Internatsunterbringung
  • Zusatzleistungen werden für höhere Unterkunftskosten gewährt
  • Unterbringung muss für Ausbildung unabdingbar sein

Teaser

Sie sind während Ihrer Ausbildung in einem Internat untergebracht und benötigen daher höhere finanzielle Unterstützung? Informieren Sie sich hier über Härtefälle beim BAföG.

Volltext

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweise zur Unterkunft

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG
  • Sie sind in einem Internat untergebracht
  • Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
  • Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine.

Fristen

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde sind Widerspruch und Klage im Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

17.07.2020

Landkreis Barnim - BAföG - Ausbildungsförderung

+49 3334 2141202

+49 3334 2142202

bafoeg(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden