Beschreibung
Die Zuwendungen für verschiedene soziale Leistungsangebote (z. B. Frauenhaus, Schuldnerberatung) werden geprüft und bewilligt.
Seit dem Jahr 2020 erfolgt die Bearbeitung der Anträge aus Mitteln der Richtlinie zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft im Landkreis Barnim.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres im Dezernat II, Finanzverwaltung/Controlling des Landkreises Barnim eingegangen sein. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist das Datum des Eingangsstempels des Landkreises Barnim.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft im Landkreis Barnim