Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Amtsvormundsschaften

Wenn die Eltern aus bestimmten Gründen nicht in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern – zum Beispiel wegen rechtlicher oder tatsächlicher Hindernisse – übernimmt das Jugendamt die Aufgabe, sich um die Kinder zu kümmern. Diese Aufgabe nennt man Amtsvormundschaft und dient dazu, die Kinder zu schützen.

Der Amtsvormund hat ähnliche Aufgaben wie die Eltern: Er sorgt für das Wohl des Kindes und kümmert sich um sein Geld. Das Jugendamt setzt dafür Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

Es gibt zwei Arten von Amtsvormundschaften: die gesetzliche, die automatisch besteht, wenn die Eltern nicht mehr für das Kind sorgen können, und die gerichtliche, die vom Gericht angeordnet wird.

Der Amtsvormund muss regelmäßig dem Gericht berichten, wie es dem Kind geht und wie es um sein Geld steht.

Gesetzliche Amtsvormundschaft

Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt automatisch in Kraft, ohne dass ein Gericht sie ausdrücklich anordnen muss. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Kind von Eltern geboren wird, die nicht verheiratet sind, und die Mutter noch minderjährig ist. In diesem Fall übernimmt das Gesetz automatisch die Verantwortung für das Kind.

Es gibt auch andere Situationen, in denen die gesetzliche Vormundschaft gilt, zum Beispiel bei einer vertraulichen Geburt oder wenn die sorgeberechtigten Elternteile fehlen.

Bestellte Amtsvormundschaft

Die bestellte Amtsvormundschaft wird vom Gericht angeordnet, also durch eine Entscheidung des Vormundschafts- oder Familiengerichts. Das passiert zum Beispiel, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wird oder es vorübergehend ruhen soll. Der vom Gericht bestimmte Amtsvormund kümmert sich dann um das Kind, sowohl um seine Person als auch um sein Geld. Man kann sagen, er ist der „Anwalt des Kindes“ und sorgt dafür, dass es gut versorgt wird.

Wenn Sie sich für das Ehrenamt des Amtsvormunds interessieren, kontaktieren Sie bitte das Jugendamt des Landkreises Barnim:

Kontakt

Adresse

Landkreis Barnim, Jugendamt

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

03334 214-1202

jugendamt(at)kvbarnim.de

Adresse

Jugendamt, Sachgebiet Familienförderung/Vormundschaften

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

03334 214-1590

vormundschaften(at)kvbarnim.de