Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Die Unterhaltsvorschussstelle springt ein, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt.

Die Höhe des Vorschusses beträgt ab dem 01.01.2025:

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren 227 Euro

  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren 299 Euro und

  • für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren 394 Euro.

Erhält das Kind regelmäßig Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil, Einkünfte oder Waisenbezüge, werden diese angerechnet. 
 

Die notwendigen Anträge sind online verfügbar und an die Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises zu übermitteln:

Beantragung Unterhaltsvorschuss

Bewilligung Unterhaltsvorschuss

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss

Kontakte nach Zuständigkeiten

Zuständigkeiten nach den Buchstaben für den Nachnamen

A, B, I, Q, U, X, Y03334 214-1221
C – F, St03334 214-1547
G, L, T 03334 214-1576
H, Kr - Kz03334 214-1544
J, N - P, V, Z03334 214-1545
K - Ko, W03334 214-1546
M, R03334 214-1220
S, ohne St03334 214-1219
Altfälle03334 214-1548
Altfälle03334 214-1688

Kontakt

Adresse

Jugendamt, Unterhaltsvorschuss

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

unterhaltsvoschuss(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden