Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Die Unterhaltsvorschussstelle springt ein, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt.
Die Höhe des Vorschusses beträgt ab dem 01.01.2025:
für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren 227 Euro
für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren 299 Euro und
für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren 394 Euro.
Erhält das Kind regelmäßig Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil, Einkünfte oder Waisenbezüge, werden diese angerechnet.
Die notwendigen Anträge sind online verfügbar und an die Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises zu übermitteln:
Beantragung Unterhaltsvorschuss
Bewilligung Unterhaltsvorschuss
Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Kontakte nach Zuständigkeiten
Zuständigkeiten nach den Buchstaben für den Nachnamen
| A, B, I, Q, U, X, Y | 03334 214-1221 |
| C – F, St | 03334 214-1547 |
| G, L, T | 03334 214-1576 |
| H, Kr - Kz | 03334 214-1544 |
| J, N - P, V, Z | 03334 214-1545 |
| K - Ko, W | 03334 214-1546 |
| M, R | 03334 214-1220 |
| S, ohne St | 03334 214-1219 |
| Altfälle | 03334 214-1548 |
| Altfälle | 03334 214-1688 |
Kontakt
Adresse
Jugendamt, Unterhaltsvorschuss
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden