Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Zum 1. September 2023 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft.

Die Brandenburger Kfz-Zulassungsbehörden machen nach § 79 Absatz 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von der gesetzlich eingeräumten Verlängerungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 Gebrauch. Somit bleiben die Leistungen des i-Kfz-BB-Portals zunächst im bisherigen Umfang erhalten. Die Nutzung der internetbasierten Zulassung für juristische Personen ist derzeit noch nicht möglich. 

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