Sprachkursträger im Landkreis Barnim

Kursinformationen

Zugang zu Integrationskursen

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Integrationskurs ist in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.

Aber auch Asylbewerber/-innen und andere Personengruppen mit jeweils guter Bleibeperspektive können im Rahmen verfügbarer Kursplätze zum Integrationskurs zugelassen werden.

Zurzeit betrifft dies Asylbewerber/-innen aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia.
(Stand März 2017)
Daneben fördert das Land Brandenburg auch Sprachkurse (bis 600 Unterrichtsstunden) für geflüchtete Menschen anderer Herkunftsländer. Informationen dazu erhalten Sie bei den Sprachkursträgern.

Allgemeiner Integrationskurs (max. 25 Personen)

  • Bestehend aus einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs ( 100 Unterrichtsstunden)
  • Im Sprachkurs erfolgen mehrere Zwischenprüfungen, nach dem Orientierungskurs erfolgt eine Abschlussprüfung.
  • Die Kurse können in Teilzeit oder Vollzeit durchgeführt werden, je nach Organisation des Anbieters).
  • Das erfolgreiche Absolvieren des Kurses belegt dem Teilnehmer / der Teilnehmerin das Sprachniveau bis B1.
  • Sollte der Kurs trotz vollständiger Anwesenheit nicht erfolgreich abgeschlossen werden, kann ein Antrag auf einmalige Wiederholung gestellt werden.

Integrationskurs mit Alphabetisierung (max. 16 Personen pro Kurs)

  • Für Teilnehmer/-innen, die nicht oder nicht lateinische Buchstaben lesen und schreiben können
  • Umfasst zusätzlich zum Umfang des allgemeinen Integrationskurses weitere 300 bis 600 Unterrichtsstunden (Insgesamt 960 bis 1300 Unterrichtsstunden)
  • Der Unterricht erfolgt in kleineren Gruppen.

Integrationskurs für Frauen (max. 23 Personen pro Kurs)

  • Umfasst zusätzlich zum allgemeinen Integrationskurs bis zu 300 weitere Unterrichtsstunden (Insgesamt bis zu 1000 Unterrichtsstunden)
  • Kurs wird von einer Frau geleitet
  • Spezielle Themen der Erziehung und Ausbildung sowie besondere Einrichtungen und Beratungsangebote für Frauen
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem Leben von Frauen in Deutschland und in den jeweiligen Heimatländern

Integrationskurs für Eltern (max. 23 Personen pro Kurs)

  • Umfasst zusätzlich zum allgemeinen Integrationskurs bis zu 300 weitere Unterrichtsstunden (Insgesamt bis zu 100 Unterrichtsstunden
  • Teilnehmer/-innen werden mit den Erziehern/Erzieherinnen und Lehrkräften ihrer Kinder bekannt gemacht.
  • Informationen zum deutschen Bildungssystem und dem Kindergarten- und Schulleben in Deutschland

Integrationskurs für junge Erwachsene (max. 20 Personen pro Kurs)

  •  Für nicht mehr schulpflichtige junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
  • Umfasst zusätzlich zum allgemeinen Integrationskurs bis zu 300 weitere Unterrichtsstunden (Insgesamt bis zu 1000 Unterrichtsstunden)
  • Der Unterricht erfolgt in kleineren Gruppen.
  • Praxisphase mit Kontakt zu Bildungseinrichtungen und Arbeitsstellen
  • Behandlung spezieller Themen für junge Menschen

Förderkurs (max. 25 Personen pro Kurs)

  • Für Personen, die schon lange in Deutschland leben, aber noch keine Gelegenheit hatten, richtig Deutsch zu lernen
  • 900 Unterrichtsstunden Sprachkurs mit Fokus auf Anforderungen des Arbeitsmarktes und des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland
  • Zusätzlich 60 Unterrichtsstunden Informationen zur deutschen Politik, Geschichte, Kultur und zum Rechtssystem

Und andere Kurse.

Berufsbezogene Sprachförderung (ESF-BAMF-Programm)

  •  Nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses, oder mit ausreichenden Sprachkenntnissen (mindestens B1) möglich
  • Umfasst bis zu 730 Unterrichtsstunden in Vollzeit (6 Monate) oder Teilzeit (bis 12 Monate)
  • Bestehend aus berufsbezogenem Deutschunterricht, Fachunterricht, einem Praktikum und Betriebsbesichtigungen

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Darüber hinaus gibt es ehrenamtliche Unterstützungsangebote der Initiativen vor Ort.