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Rehkitzrettung - Hintergrund & Ansprechpartner

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Großen Nachfrage und bessere Koordinierung der Einsätze

Die erste Grünlandmahd steht wieder vor der Tür. In den vergangenen Jahren hatte unsere Behörde Landwirtinnen und Landwirte auf diesem Wege angesprochen, im Vorfeld der Mäharbeiten einen der ehrenamtlich tätigen Verantwortlichen der verfügbaren Drohnengespanne zu informieren und damit zu gewährleisten, dass eine vorab getätigte Absuche den Schutz und das Überleben von Kitzen, Hasenjungen und teils Bodenbrütern sicherstellt.

Dennoch sind im letzten Jahr wieder Kitze und Hasenjunge wegen unzureichender Vorsorgemaßnahmen auf gemähten Grünlandflächen verletzt oder getötet worden.
Die Bilder, welche dabei entstanden waren, zeigten das Tierleid insbesondere der Kitze und waren für die Bürger unseres Landkreises einschließlich der Jägerschaft mehr als verstörend.
Eine wesentliche Ursache lag auch in der Absuche einer zu geringen Anzahl an Grünlandflächen im Vergleich zu den eigentlich abgemähten. 
Das Engagement und Entgegenkommen der Landwirte in den vergangenen Jahren war dennoch entgegenkommend und teils auch hoch motiviert und engagiert.  Die Anfragen an die Kitzretter und Jagdverbände übertrafen deren Kapazitäten.

Als sichere Methode zum Auffinden von Kitzen hat sich als einzige der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik bewährt. Feldversuche im Rahmen der Mahd 2024, ein vergleichbares Suchergebnis mit jagdlich geführten Hunden oder gar nur mit Personenabsuche zu erreichen, zeigten eine hohe Fehlerquote. Jagdlich ausgebildete Hunde sind beispielsweise wenige Meter an den parallel mit Drohne und Wärmebildkamera detektierten Kitzen vorbeigegangen, ohne diese zu bemerken.

Der Staat hat den Tierschutz im Art. 20 a GG aufgenommen. Dieser ist damit Staatsziel und bedingt, dass Schutzmaßnahmen bei der Mahd zu ergreifen sind. Überdies bestimmt § 1 des Tierschutzgesetzes, dass niemand ohne vernünftigen Grund töten und Tieren keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. 
Die Mahd ohne vorherige Schutzmaßnahmen ist daher für sich allein kein vernünftiger Grund, ein Tier zu verletzen oder zu töten. Entsprechend des sogenannten Verursacherprinzips sind primär der Landwirt und/oder der Maschinenführer für das Absuchen der zu mähenden Flächen verantwortlich. Nach aktueller Rechtsprechung hat der Landwirt alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen von Kitzen zu vermeiden. Auch die Beauftragung eines Lohnunternehmens entbindet den Landwirt nicht per se von seiner dementsprechenden Pflicht, vielmehr müssen jenem diese Aufgaben ausdrücklich übertragen werden. Für eine billigende Inkaufnahme (Vorsatz) reicht nach einschlägiger Rechtsprechung, dass keine Vorsorge getroffen wurde, obwohl bspw. im Vorjahr Rehkitze auf der Fläche vorgefunden wurden. Wenn ein Kitz auf der Fläche getötet oder verletzt wurde, muss die Mahd unterbrochen und Vorsorge getroffen werden, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Wer das Jagdrecht hat, ist zur Hege verpflichtet. Das ist nach § 3 BJagdG der Eigentümer, also meistens der Landwirt.  Für den Jagdausübungsberechtigten ergibt sich zwar eine Mitwirkungspflicht (vgl. § 1. Abs. 1 S. 1 BJagdG - Hegepflicht), allerdings ist es der Landwirt, der durch das Mähen die Gefahr setzt.
Die koordinierte Absuche des vergangenen Jahres hat gezeigt, dass alle Beteiligten gewillt und in der Lage sind, trotz manchmal schwieriger Voraussetzungen erfolgreich Jungtiere umzusetzen.

Aufgrund der großen Nachfrage und der besseren Koordinierung der Einsätze ist es ein ausdrücklicher Wunsch der Drohnenteams, über geplante Arbeiten der Landwirte so früh wie möglich informiert zu werden.

Wechselnde Witterungsverhältnisse, plötzlich einsetzender Regen u.ä. werden immer wieder für eine nicht durchführbare zeitliche Detailplanung verantwortlich sein. Hier bieten die Verbände an zu versuchen, auch auf kurzfristige Änderungen angemessen reagieren zu können. Die meisten der Drohnenpiloten tun dies im Ehrenamt unter Zurückstellung privaten Interessen.

Zwischenzeitlich besitzen einige Landwirtschaftsbetriebe die erforderliche Technik, welche auch in diesem Jahr vom Bundesministerium gefördert wird. Hier besteht das Angebot der Vereine an Landwirte, bei bereits etablierten Drohnenpiloten zu hospitieren und die Technik besser kennen und beherrschen zu lernen. Bitte sprechen Sie die Drohnenführer an, um von der Erfahrung und Tipps und Tricks zu profitieren.

Wir möchten Ihnen die uns bekannten Kitzretter durch Drohnenabsuche benennen. Die aufgeführten, ehrenamtlich tätigen Teams und Ansprechpartner stehen Ihnen bei Bedarf zur Verfügung. Die Weitergabe der Kontaktdaten wurde uns gestattet.

Ansprechpartner - Übersicht Drohnenteams

Jagdverband Eberswalde e.V.
Flößerstraße 9 - 16224 Schorfheide
Ansprechpartner für die Rehkitzrettung vor der Mahd:
1. Herr Thomas Höhns /Tel.: 0152-53024536
2. Herr Jens Wesebaum /Tel.: 0152-54205844
3. Herr Frank Moseler /Tel.: 0174-8920709  

Rehkitzrettung im Barnim e.V.
Knobelsdorffstr. 3 - 16341 Panketal
Ansprechpartner für die Rehkitzrettung vor der Mahd:
1. Herr Thomas Dobrosch /Tel.: 0170-3819599
E-Mail: orga@rehkitzrettung-im-barnim.de

Kitzrettung Barnim e.V.
Regerstraße 16a - 16341 Panketal
Ansprechpartner für die Rehkitzrettung vor der Mahd:
1. Herr Markus Willige /Tel.: 0178-4098063
E-Mail: kitzrettung.barnim@online.de

Rehkitzrettung Brandenburg e.V.
Ansprechpartner für die Rehkitzrettung vor der Mahd:
1. Herr Enrico Wolf /Tel.: 0157-71877243
E-Mail: Enrico.Wolf@rehkitzrettung-brandenburg.com

Rehkitzrettung
Frau Barbara Freytag
Ansprechpartnerin vor der Mahd
Tel. 0172 5374550  

Rehkitzheim Sonnenschein e.V.
Britzer Straße 39
16244 Schorfheide
Email: rehkitzheimsonnenschein@gmail.com
Herr Robin Lachmann 0172/7160502
Frau Jasmin Lachmann 0174/9353655