Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Wasserschutzgebiete im Landkreis Barnim
Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung sind im Land Brandenburg gegenwärtig zirka 341 Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Mit einer Fläche von 1.363 Quadratkilometern nehmen sie etwa 4,6 Prozent der Landesfläche ein.
Viele der gegenwärtig bestehenden Wasserschutzgebiete wurden durch Beschlüsse der Kreis- und Bezirkstage der Deutschen Demokratischen Republik festgesetzt.
Sie gelten gemäß Paragraph 15 Absatz 4 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) als Rechtsverordnung fort, bis sie durch eine andere Rechtsverordnung neu festgesetzt oder aufgehoben werden. Da viele dieser alten Wasserschutzgebiete heute nicht mehr den fachlichen und juristischen Anforderungen entsprechen, erfolgen zahlreiche Überarbeitungen und anschließende Neufestsetzungen.
Das Ziel sind eindeutig abgegrenzte, geohydrologisch vernünftig dimensionierte und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehene Wasserschutzgebiete.
Hier finden Sie die Übersicht der im Landkreis Barnim festgesetzten Wasserschutzgebiete:
Festsetzung des Wasserschutzgebietes WW Groß Schönebeck
Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Barnim Nr. 5/202021
Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Eichhorst
Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Barnim Nr. 21/2016