Öffnungszeiten
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Neuerteilung der Fahrerlaubnis und Fahreignungsüberprüfung
Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug, Versagung oder Verzicht erfolgt grundsätzlich im Umfang der Berechtigungen, die zum Zeitpunkt des Entzuges bestanden. Voraussetzung dafür ist, dass die für die beantragten Fahrerlaubnisklassen erforderlichen Nachweise erbracht werden und keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt)
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht digital)
- Führungszeugnis ("behördliches") nach § 30 Abs. 5 BZRG (max. 3 Monate alt) bzw. die Quittung als Nachweis der Beantragung beim Einwohnermeldeamt
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe im Original
sowie nachfolgende klassenspezifische Unterlagen:
für die Klassen AM, A1, A2, A ,B, BE, L und T ( Motorrad und KfZ bis 3,5 t )
- eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 2 vom Optiker oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes nach § 12 Abs. 5 Fahrerlaubnis - Verordnung (FeV) im Original
für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
- ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der FeV im Original, diese darf durch Augenärzte, Arbeits- und Betriebsmediziner, Ärzte bei Begutachtungsstellen für Fahreignung sowie von Amtsärzten vorgenommen werden eine ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 FeV im Original (die Bescheinigung muss dem Muster der Anlage 5 Nr.1 FeV entsprechen)
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend notwendig. Sie können das Antragsformular mitsamt der o.g. Antragsunterlagen senden an:
Landkreis Barnim
Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter/innen richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:
| A-Hd | Frau Schmidt | Tel.: 03334 214-1435 |
| He-L | Herr Gebhardt | Tel.: 03334 214-1485 |
| M-Schra | Frau Glagow | Tel.: 03334 214-1480 |
| Schre-Z | Frau Graupe | Tel.: 03334 214-1446 |
Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt)
- 1 biometrisches Lichtbild (nicht digital)
- Führungszeugnis ("behördliches") nach § 30 Abs. 5 BZRG (max. 3 Monate alt) bzw. die Quittung als Nachweis der Beantragung beim Einwohnermeldeamt
- Nachweis der Schulung in Erster Hilfe im Original
sowie nachfolgende klassenspezifische Unterlagen:
für die Klassen AM, A1, A2, A ,B, BE, L und T ( Motorrad und KfZ bis 3,5 t )
- eine Sehtestbescheinigung nach § 12 Abs. 2 vom Optiker oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes nach § 12 Abs. 5 Fahrerlaubnis - Verordnung (FeV) im Original
für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E
- ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 der FeV im Original, diese darf durch Augenärzte, Arbeits- und Betriebsmediziner, Ärzte bei Begutachtungsstellen für Fahreignung sowie von Amtsärzten vorgenommen werden eine ärztliche Untersuchung nach § 11 Abs. 9 FeV im Original (die Bescheinigung muss dem Muster der Anlage 5 Nr.1 FeV entsprechen)
Adresse
Fahrerlaubnisbehörde
Am Markt 1 / Pfeilstraße,
Paul-Wunderlich-Haus, Haus E
16225 Eberswalde
- Rollstuhlgerecht
- Parkplatz vorhanden
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung