Afrikanische Schweinepest bei Wildschwein im Landkreis Barnim bestätigt
, Landkreis Barnim
Fund im Hochrisikokorridor an der Oder - Schutzzaun erfüllt wichtige Funktion - Landkreis bereitet weitere Maßnahmen vor
Im Landkreis Barnim ist erneut ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein amtlich festgestellt worden. Die Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) liegt seit dem 1. Oktober 2026 vor. Das betroffene Wildschwein wurde im Hochrisikokorridor östlich des Oderdeiches auf Höhe der Ortschaft Lunow gefunden.
Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass sich der Fund innerhalb des bereits gesicherten Bereichs befindet. Der entlang der Oder errichtete Schutzzaun erfüllt damit weiterhin eine wichtige Funktion bei der Eindämmung der Tierseuche. Er verhindert, dass Wildschweine unkontrolliert aus dem Hochrisikobereich in den dahinterliegenden Schutzkorridor und weiter in den Landkreis gelangen können.
Der Landkreis stimmt derzeit gemeinsam mit den zuständigen Stellen die weiteren erforderlichen Maßnahmen ab. Dazu gehört insbesondere die konkrete Ausgestaltung einer Sperrzone II. Die entsprechenden Regelungen werden in der kommenden Woche durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim bekanntgegeben.
Landkreis bittet Bevölkerung um Mithilfe
Unabhängig von den weiteren Regelungen kommt es weiterhin entscheidend darauf an, die bestehenden Schutzmaßnahmen konsequent einzuhalten:
- Tore und Durchlässe im Schutzzaun nach jeder Nutzung wieder vollständig schließen. Nur ein intaktes und geschlossenes Zaunsystem kann seine Schutzwirkung entfalten.
- Hunde in den betroffenen Bereichen an der Leine führen.
- Verendete oder auffällige Wildschweine dürfen nicht berührt werden und sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Nur so kann eine schnelle Untersuchung und gegebenenfalls hygienische Bergung erfolgen.
- Speisereste gehören keinesfalls in die Natur. Menschen können den Erreger beispielsweise über kontaminierte Lebensmittel weitertragen.
Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen ungefährlich und nicht auf den Menschen übertragbar. Für Haus- und Wildschweine ist die Erkrankung dagegen nahezu immer tödlich. Umso wichtiger ist es, eine weitere Ausbreitung konsequent zu verhindern und insbesondere die Hausschweinebestände in der Region zu schützen. Weiterführende Informationen finden Sie hier: afrikanische-schweinepest.barnim.de
Der Landkreis Barnim wird über die weiteren Maßnahmen und die mit der Allgemeinverfügung verbundenen Regelungen informieren, sobald die laufenden Abstimmungen abgeschlossen sind.
Robert Bachmann
Pressesprecher