Fahrerlaubnisbehörde warnt vor Kauf und Nutzung gefälschter Schulungsnachweise
, Landkreis Barnim
Landkreis Barnim warnt vor Konsequenzen und verschärft Kontrollen
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Barnim warnt eindringlich vor dem Kauf und der Nutzung gefälschter Teilnahmebescheinigungen für die Führerscheinerweiterungen B96 und B196. Bei aktuellen Überprüfungen wurden im Landkreis mehrere gefälschte Nachweise festgestellt. Der Landkreis hat umgehend die erforderlichen verwaltungs- und strafrechtlichen Schritte eingeleitet und verschärft seine Kontrollen.
"Wer eine Führerscheinerweiterung mit gefälschten Unterlagen erschleichen will, begeht keine Bagatelle, sondern eine Straftat. Wir werden in jedem bekannt gewordenen Fall konsequent handeln", betont die Fahrerlaubnisbehörde.
Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben
Die Schlüsselzahl B96 berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen mit schwereren Anhängern, die Schlüsselzahl B196 zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 Kubikzentimeter. Beide Erweiterungen können zwar ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erworben werden, setzen jedoch zwingend den erfolgreichen Abschluss einer gesetzlich vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Fahrerschulung in einer zertifizierten Fahrschule voraus.
Grundlage für die Eintragung der jeweiligen Schlüsselzahl in den Führerschein ist ausschließlich die originale Teilnahmebescheinigung der Fahrschule.
Konsequenzen bei gefälschten Bescheinigungen
Wer eine gefälschte Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde einreicht, muss mit erheblichen Folgen rechnen. Der Landkreis Barnim leitet in allen bekannt gewordenen Fällen konsequent Maßnahmen ein.
Dazu gehören insbesondere:
- die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel, rechtswidrig erlangte Fahrerlaubniserweiterungen wieder zu entziehen,
- die Erstattung einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Um Manipulationsversuche künftig noch schneller erkennen zu können, arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde ab sofort noch enger mit den Fahrschulen zusammen. Eingereichte Teilnahmebescheinigungen werden künftig unmittelbar mit den ausstellenden Fahrschulen abgeglichen.
Appell an Bürgerinnen und Bürger
Der Landkreis Barnim appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Führerscheinerweiterungen ausschließlich auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg zu erwerben. Angebote, bei denen Teilnahmebescheinigungen ohne den tatsächlichen Besuch einer Fahrerschulung verkauft werden, sind illegal und können neben dem Verlust der Fahrerlaubniserweiterung erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Robert Bachmann
Pressesprecher