Öffnungszeiten

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ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Informationen zur Jagdscheinverlängerung ab 1. April 2026

, Landkreis Barnim, Jagdbehörde

Mit Erlass der Obersten Jagdbehörde des Landes Brandenburg vom 9. Oktober 2025 wurde die Zusammenarbeit zwischen den Waffenbehörde und den Unteren Jagdbehörde hinsichtlich der vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung konkretisiert.

Es ist daher erforderlich, dass alle Jagdscheininhaber (mit gültigem Jagdschein bis zum 31. März 2026) bis spätestens zum 30. November 2025 den Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Barnim übersenden. Nur so kann garantiert werden, dass die vollumfängliche Zuverlässigkeitsprüfung rechtzeitig vor Beginn des neuen Jagdjahres abgeschlossen und der Jagdschein verlängert werden kann.