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Schonzeit für Schalenwild

, Landkreis Barnim, Jagdbehörde

Eine wunderschöne Aufnahme eines wilden braunhaarigen Hirsches auf einem grünen Hügel in einem Wald

Mit Allgemeinverfügung der Obersten Jagdbehörde des Landes Brandenburg vom 21. Mai 2025 wurde die Schonzeit für Schalenwild für die Zeit vom 1. Juni 2025 bis 31. Juli 2025 auf wildschadensgefährdeten landwirtschaftlichen Ackerkulturen aufgehoben.

Die Schonzeitaufhebung gilt für die Wildarten Rotwild, Damwild und Rehwild der Altersklasse 1 männlich (Schmalspießer und Jährlingsböcke) sowie Rehwild der Altersklasse 2 männlich (Rehböcke).

Mehr Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung der Obersten Jagdbehörde:

Allgemeinverfügung Aufhebung Schonzeit - MIK