Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Wohngeld bequem von zu Hause aus beantragen

, Landkreis Barnim

Landkreis Barnim baut digitale Verwaltungsangebote aus - Onlineantrag spart Wege und erleichtert den Zugang zu staatlicher Unterstützung

Wer im Landkreis Barnim Wohngeld beantragen möchte, kann dies bequem online erledigen. Über das Serviceportal des Landkreises steht Bürgerinnen und Bürgern ein digitaler Antrag zur Verfügung, der unabhängig von Öffnungszeiten und ohne persönlichen Besuch in der Kreisverwaltung ausgefüllt und eingereicht werden kann. Der Landkreis wirbt dafür, diese Möglichkeit verstärkt zu nutzen.

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die ihre Wohnkosten nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen können. Es wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt. Insbesondere Familien, Alleinerziehende sowie Rentnerinnen und Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Leistung haben.

Mit dem Onlineantrag möchte der Landkreis Barnim den Zugang zu dieser Unterstützung so einfach wie möglich gestalten. Antragstellende können ihre Angaben digital übermitteln und sich den Weg zur Behörde sowie den Ausdruck und Versand umfangreicher Antragsunterlagen ersparen.

"Unser Ziel ist eine Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Wer Wohngeld beantragen möchte, soll dafür nicht erst einen Termin vereinbaren oder Unterlagen auf Papier ausfüllen müssen. Mit unseren digitalen Angeboten machen wir Verwaltungsleistungen einfacher und besser zugänglich. Ich möchte deshalb alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, diese Möglichkeiten auch zu nutzen", erklärt Landrat Daniel Kurth.

Jetzt online Wohngeld beantragen

Der digitale Wohngeldantrag ist über das Serviceportal des Landkreises Barnim erreichbar: https://serviceportal.dikom-bb.de/landkreis-barnim/einrichtung/landkreis-barnim-wohngeldstelle

Noch einfacher geht es über die Internetseite des Landkreises unter www.barnim.de: Wer dort das Stichwort "Wohngeld" in die Suchfunktion oder den KI-Assistenten eingibt, gelangt ebenfalls zum entsprechenden Onlineangebot.

Der Landkreis Barnim empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die erstmals Wohngeld beantragen oder einen neuen Antrag stellen möchten, den digitalen Weg zu nutzen. Selbstverständlich bleibt die Antragstellung auch auf herkömmlichem Wege möglich.

Digitalisierung geht über den Onlineantrag hinaus

Hinter dem digitalen Angebot steht ein umfassender Modernisierungsprozess im Sachgebiet Wohngeld des Grundsicherungsamtes. In den vergangenen Monaten wurden sämtliche Bearbeitungsabläufe auf eine digitale Verfahrensweise umgestellt. Dazu gehören die elektronische Aktenführung, ein digitaler Posteingang und die Digitalisierung vorhandener Papierakten.

Inzwischen erfolgt die verwaltungsinterne Bearbeitung von Wohngeldanträgen durchgängig digital - unabhängig davon, ob der Antrag online oder auf herkömmlichem Wege eingereicht wird. Auch schriftlich eingehende Unterlagen werden digitalisiert und anschließend elektronisch weiterverarbeitet. Damit stehen alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen digital zur Verfügung. Das erleichtert die Zusammenarbeit, vereinfacht Vertretungsregelungen und ermöglicht eine effizientere Organisation der Arbeitsabläufe.

Das Sachgebiet Wohngeld betreut derzeit rund 2.500 laufende Fälle. Die Digitalisierung soll dazu beitragen, die vorhandenen personellen Ressourcen möglichst effizient einzusetzen und die Bearbeitungsabläufe weiter zu verbessern. Perspektivisch können auch KI-gestützte Anwendungen die Mitarbeitenden bei Routineaufgaben unterstützen.

Wichtiger Hinweis zur Einreichung von Unterlagen: Auch wer seinen Antrag weiterhin auf Papier stellen möchte, profitiert von den digitalisierten Abläufen innerhalb der Kreisverwaltung. Sämtliche eingehenden Unterlagen werden für die weitere Bearbeitung elektronisch erfasst. Um unnötige Arbeitsschritte und zusätzliche Postwege zu vermeiden, bittet der Landkreis darum, bei der schriftlichen Antragstellung sowie beim Nachreichen von Nachweisen grundsätzlich nur Kopien einzureichen. Die Unterlagen werden nach ihrer Digitalisierung ausschließlich elektronisch weitergeführt; eine Rücksendung der eingereichten Papierdokumente erfolgt daher nicht.

Hinweis zur Zuständigkeit: Für Wohngeldanträge von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Eberswalde ist die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde zuständig. Das hier vorgestellte Onlineangebot richtet sich an Antragstellende im Zuständigkeitsbereich der Wohngeldstelle des Landkreises Barnim.

Robert Bachmann
Pressesprecher