Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis

Bei einer Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel, den in der Regel die örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt. Aufenthaltstitel können gemäß dem Aufenthaltsgesetz als Schengen-Visum, nationales Visum, elektronische Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis oder als Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ausgestellt werden. Weiterhin ist die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich zweckgebunden. Gründe für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland können zum Beispiel sein:

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aufenthalt aus familiären Gründen
  • Aufenthalt in Form von besonderen Aufenthaltsrechten

Ein für den Aufenthalt in Deutschland erforderlicher Aufenthaltstitel muss rechtzeitig (vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthaltes) bei der Ausländerbehörde des gewöhnlichen Wohnsitzes elektronisch oder postalisch beantragt werden.

Unsere Leistungen

Antragsformular Erteilung/Verlängerung Aufenthaltstitel - deutsch

Antragsformular Erteilung/Verlängerung Aufenthaltstitel - englisch

  • In jedem Fall vorzulegen sind 2 biometrische Passbilder sowie eine aktuelle Meldebescheinigung (jeweils nicht älter als 3 Monate)

Hier können Sie Ihren Antrag auch online stellen

Antragsformular Ausstellung Reiseausweis - deutsch

Antragsformular Ausstellung Reiseausweis - englisch

  • für jede antragstellende Person ist ein Antragsformular auszufüllen

(z.B. aufgrund des Ablaufs der Kartennutzungsdauer, Verlust des Aufenthaltstitels) -> kein Antragsformular notwendig

  • Aktueller Reisepass, ggf. alter Reisepass, 2 digital-biometrische Passbilder sowie aktuelle Meldebescheinigung (jeweils nicht älter als 3 Monate)
  • max. 90-tägiger Besuchsaufenthalt: Gehaltsbescheinigungen der letzten 3 Monate bzw. Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der letzten 6 Monate, Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung, Reisepasskopie sowie Heimatadresse der eingeladenen Person,
  • dauerhafter Aufenthalt: aufgrund einer komplexen Berechnung der Lebensunterhaltssicherung müssen notwendige Unterlagen im Einzelfall im Voraus bei der Ausländerbehörde erfragt werden
  • Gebühr: 29,- Euro
  • erfolgen stets an dem Dienstag, an dem die Befristung des Dokumentes abläuft, in der Zeit von 9:00-17:30 Uhr

Kontakt

Adresse

Ordnungsamt, Ausländerbehörde

Am Markt 1 / Pfeilstraße,
Paul-Wunderlich-Haus,
Haus E
16225 Eberswalde

03334 214-1406

auslaenderbehoerde(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden