Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht im Landkreis Barnim sorgt für sichere und rechtskonforme Arbeitsbedingungen in Unternehmen und Betrieben. Sie überwacht die Einhaltung von Arbeitsschutz-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften und steht Unternehmen sowie Beschäftigten als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben:
Unsere Leistungen
Das Ordnungsamt/die Gewerbefachaufsicht ist Ansprechpartner für die Anzeige von Schwarzarbeit, sowie die Verfolgung von unerlaubter Handwerkstätigkeit im Bereich der Handwerksordnung.
Eigentümer von Grundstücken und Räumen haben ab dem 1. Januar 2013 die freie Wahl, welchen Schornsteinfegerbetrieb sie mit der Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten beauftragen. Die Arbeiten dürfen aber nur durch Betriebe durchgeführt werden, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erfüllen.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffenden Kehrbezirks zuständig. Dies sind u. a. die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheides und die erforderliche Bauabnahme neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine.
Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.
Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
Kontakt
Adresse
Landkreis Barnim, Gewerbeaufsicht
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden