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Informationen: Elterngeld Berechnen

Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich nach dem Einkommen vor der Geburt des Kindes. Wurde vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt, wird das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages gezahlt.

Der Mindestbetrag liegt im Basiselterngeld bei 300,00 € und im Elterngeld Plus bei 150,00 € im Monat.

Für nicht selbstständig Tätige gilt der Bemessungszeitraum 12 Monate vor der Geburt des Kindes. 
Für Mütter, die Mutterschaftsgeld erhalten haben, verschiebt sich der Zeitraum auf die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.
Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld und /oder Mutterschaftsgeld für ein älteres Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat bezogen oder war das Einkommen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung (kein Beschäftigungsverbot) oder einer Wehrpflicht verringert, werden die betroffenen Monate nach Vorlage geeigneter Nachweise aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert und Monate vor der Einkommensminderung zur Berechnung herangezogen. Auf die Ausklammerung kann durch formlosen Antrag verzichtet werden.

Für Selbstständige und Mischeinkünfte gilt als Bemessungszeitraum das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Liegt ein Verschiebungstatbestand (siehe Nichtselbständige) vor, kann ein Antrag auf Verschiebung des Bemessungszeitraumes gestellt werden. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich immer um ein komplettes Kalenderjahr.
Bei Kleingewerben unter 35 € Gewinn im Monat kann ein Antrag auf Verschiebung des Bemessungszeitraumes (12 Monate vor Geburt des Kindes) gestellt werden. Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit wird dann nicht berücksichtigt, muss jedoch als Einkommen im Bezug überprüft und angerechnet werden.

Das Elterngeld wird aus 12 Monaten laufendes Steuerbrutto abzüglich einer monatlichen Werbungskostenpauschale berechnet.
Vom Durchschnitt der 12 Monate werden Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgezogen. Der daraus entstehende Betrag bildet das Elterngeld-Netto. Vom Elterngeld Netto werden 65% gezahlt. Die Höhe der Prozente kann je nach Einkommen bis zu 100% betragen.
Hinweis: Die Abzüge für Sozialabgaben werden nach einer Beitragssatzpauschale bestimmt und werden nur bei gesetzlicher Pflichtversicherung abgezogen. Der Abzug für Steuern erfolgt nach einem vorgegebenen Programmablaufplan gemäß Einkommenssteuergesetz.

Der Höchstbetrag des Elterngeldes liegt bei 1.800 €
Er kann lediglich durch Mehrlingszuschüsse (300 € je Mehrling) oder einen Geschwisterbonus (mindestens 1 weiteres Kind unter 3 Jahren oder 2 weitere Kinder unter 6 Jahren) erhöht werden. Der Geschwisterbonus bemisst sich Prozentual, beträgt jedoch mindestens 75 €. Die Beträge halbieren sich beim Bezug von Elterngeld Plus.

Für eine Probeberechnung können Sie den Elterngeld Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nutzen. Den Link finden Sie unter Hinweise (Besonderheiten).
 

Ansprechpartner/innen:

Buchstabe (richtet sich nach dem Nachnamen vom Kind)Telefon
A, B, D, E I 03334 214 1312
J, K, M, T   03334 214 1323
N, P, S    03334 214 1246
C, F, G, H, Q, U, Ü 03334 214 1341
L, O, R, V, W, X-Z03334 214 1207

Kontakt

Adresse

Landkreis Barnim, Jugendamt Elterngeldstelle

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
Haus C - 2- OG
16225 Eberswalde

03334 214-1202

elterngeld(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden