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Grundsicherung

Sozialhilfe ermöglicht als "letztes Auffangnetz" eine menschenwürdige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe. Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Leistungen des Barnimer Grundsicherungsamtes.
Unsere Leistungen
Informationen zu den Leistungen der Sozialhilfe
- Die Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt (3. und 4. Kapitel des SGB XII):
- Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel des SGB XII)
- Hilfe zur Pflege (7. Kapitel des SGB XII)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel des SGB XII)
- Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel des SGB XII)
- Gesetzliche Grundlage für die Leistungen der Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Darin sind Leistungen für die unterschiedlichsten persönlichen Situationen und Lebenslagen geregelt.
Kontakt
Adresse
Landkreis Barnim, Grundsicherungsamt
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 16:00Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag Termine nach Vereinbarung
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden