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Grundsicherung

Sozialhilfe ermöglicht als "letztes Auffangnetz" eine menschenwürdige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe. Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und Leistungen des Barnimer Grundsicherungsamtes.

Kontakt

Adresse

Landkreis Barnim, Grundsicherungsamt

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

03334 214-1300

grundsicherungsamt(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 16:00Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden