Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Wohngeld

Antrag auf Wohngeld, Kugelschreiber

Wenn Ihre Miete zu hoch ist oder Ihr Einkommen zu gering, um die Miete oder die Lasten für das eigene Heim zu zahlen, können Sie Wohngeld in Form von Miet- oder Lastenzuschuss beantragen. Mietzuschuss ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihrer Mietwohnung, Lastenzuschuss erhalten Sie, wenn Sie ein Eigenheim besitzen. Zweck des Wohngeldes ist es, wirtschaftlich ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern. Sind die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Erklär-Video zum Wohngeld

Hinweise

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Der Antrag auf Miet- bzw. Lastenzuschuss kann bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Wenn Sie im Landkreis Barnim (außer Stadt Eberswalde) wohnen, ist die Wohngeldstelle des Landkreises Barnim für Sie zuständig. Ihren Antrag richten Sie an Landkreis Barnim, Grundsicherungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde. Einwohner der Stadt Eberswalde richten Ihren Antrag bitte an die Stadt Eberswalde, Bürgeramt - Sachgebiet Wohnen, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde.

Kontakt

Adresse

Grundsicherungsamt, Wohngeld

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

03334 214-1327

wohngeld(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden