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Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporteure
Zur Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporteure ist ein formloser Antrag zu stellen.
Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
Beratung und Information zur tierschutzgerechten Tierhaltung
Wir beraten Bürger oder Betriebe im Landkreis Barnim: die Tiere halten oder halten wollen, die Anfragen zur Tierhaltung und zu rechtlichen Vorgaben im Allgemeinen haben.
Sachbearbeitung Bürgerservice Straßenverkehr (m/w/d)
Anzeige oder Änderungen von Tierhaltungen
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit (SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Angabe: des Namens des...
Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren
Beim Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sind viele tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten. Hierbei unterscheidet man in: nationalen Handel innergemeinschaftlichen Handel Handel aus / in Drittländer
Sachkundenachweis gemäß Tierschutzschlachtverordnung
Zur Ausstellung eines Sachkundenachweises gemäß Tierschutzschlachtverordnung ist ein Antrag zu stellen.