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Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren

Beim Handel mit landwirtschaftlichen Zucht- und Nutztieren sind viele tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten. Hierbei unterscheidet man in: nationalen Handel innergemeinschaftlichen Handel Handel aus / in Drittländer

letzte Änderung am 11.01.2023

Kennzeichnung von Schweinen

Schweine sind vom Tierhalter im Ursprungsbetrieb spätestens mit dem Absetzen mit einer ihm von der zuständigen Behörde zugeteilten Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen. Die Ohrmarken für Schweine sind, entsprechend des Jahresbedarfes, beim Landeskontrollverband...

letzte Änderung am 19.09.2023

Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteile

Tote Tiere (außer Wildtiere) unterliegen einem strengen Tierkörperbeseitigungsrecht. Im Land Brandenburg ist als einzige zugelassene Entsorgungsfirma die: SecAnim GmbHNL BresinchenNeuzeller Str. 2903172 Guben Tel.: 03561 6846-0Fax: 03561 3947Internet: http://www.saria.de/ Alle Tierhalter haben die...

letzte Änderung am 06.02.2019

Genehmigung von Wanderschafherden

Wer Wanderschafherden über das Gebiet mehrerer Kreise treiben möchte, bedarf einer Genehmigung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

letzte Änderung am 09.11.2017

Genehmigung und Zulassung von Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren will, benötigt vom zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eine Zulassung. Der Antrag ist unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie, im Falle des Betreibens...

letzte Änderung am 09.11.2017

Registrierung und Überwachung von Futtermittelunternehmen

Alle Betriebe, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, müssen sich bei ihrem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrieren lassen. Die Registrierungspflicht gilt für die Tätigkeit von...

letzte Änderung am 15.05.2019

Zulassung von Heimtierfutterbetrieben & Zulassungen zur Verfütterung von tierischen Nebenprodukten

Heimtierfutterbetriebe bedürfen gemäß Art. 18 VO (EG) 1069/2009 einer Zulassung. Tierhalter, die tierische Nebenprodukte im Sinne der Kategorie 2 oder 3 nach VO (EG) 1069/2009 verfüttern und / oder transportieren wollen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch das Veterinär- und...

letzte Änderung am 26.10.2017

Überwachung der Verfütterung von Fischmehl

Die Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer ist im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigepflichtig.

letzte Änderung am 09.11.2017

Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

Für Schafe und Ziegen, die nach dem 31.12.2009 geboren sind, ist die Kennzeichnung EU-weit geregelt und die elektronische Kennzeichnung vorgeschrieben. Schafe und Ziegen sind grundsätzlich mit 2 Ohrmarken oder durch Fußfessel zu kennzeichnen, wobei ein Kennzeichen elektronischer Art sein...

letzte Änderung am 19.09.2023

Kennzeichnung von Rindern

Für Rinderhalter besteht die Verpflichtung, alle im Betrieb befindlichen Rinder durch zwei identische Ohrmarken zu kennzeichnen bzw. kennzeichnen zu lassen. Im Betrieb geborene Kälber sind innerhalb von 7 Tagen zu kennzeichnen und der zentralen Datenbank (HIT) zu melden. Beim Zukauf von Rindern aus...

letzte Änderung am 26.10.2017
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