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Baulastenauskunft
Entsprechend dem Gesetz über die Brandenburgische Bauordnung in der derzeitigen gültigen Fassung vom 9. Februar 2021 erfolgt die Führung eines Baulastenverzeichnisses durch die Bauaufsichtsbehörde. Baulasten wurden und werden aufgrund dieser bauordnungsrechtlichen Vorschriften...
Einbürgerungsverfahren
Standort Standort Haus E 2.OG Die Staatsangehörigkeitsbehörde im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Einbürgerungsverfahren. Der Antrag auf Einbürgerung wird Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch ausgehändigt Im Beratungsgespräch werden die für Ihren Antrag...
Antrag auf Abweichung (Bauordnungsrecht)
Grundsätzlich müssen bauliche Anlagen und Grundstücke den Anforderungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) entsprechen. Gem. § 67 BbgBO können Abweichungen von den Anforderungen zugelassen werden, wenn dem Schutzziel der Anforderung entsprochen wird und die Abweichung mit den...
Baulasten
Bearbeitung von Baulasten im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für: einen bereits gestellten Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde für einen Antrag auf Eintragung von Baulasten bei einer geplanten Grundstücksteilung Im Baugenehmigungsverfahren ergibt sich häufig das Problem, dass...
Genehmigung von Bauleitplänen
Im Bauordnungs- und Planungsamt / Sachgebiet Planung ist die höhere Verwaltungsbehörde i.S.d. § 6 Abs. 2, 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch (Baugesetzbuchzuständigkeitsverordnung - BauGBZV) angesiedelt. Im Rahmen...
Stellungnahmen im Rahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) zu Planverfahren
Im Bauordnungs- und Planungsamt, SG Planung werden die Stellungnahmen des Landkreises Barnim zu Planungsvorhaben (z.B. Bebauungspläne, Infrastrukturvorhaben, Raumordnungs- bzw. Planfeststellungsverfahren) erarbeitet. Im Rahmen der Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange (TöB)...
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren bringt eine wesentliche verfahrensrechtliche Erleichterung und kann nur auf Bauvorhaben von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 Baugesetzbuch angewendet werden. Die Vereinfachung solcher Bauvorhaben kann...