Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Agrarförderung

Der Bereich Agrarförderung befasst sich mit der Umsetzung von Maßnahmen der ersten und zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2023-2027).

Erste Säule:
Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensgrundstützung, Einkommensgrundstützung für Junglandwirteprämie, gekoppelte Einkommensgrundstützung, freiwillige Ökoregelungen

Zweite Säule:
Förderprogramme für die ländliche Entwicklung einschließlich der Agrarumweltmaßnahmen zur nachhaltigen und umweltschonenden Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie zum Klimaschutz (Bereiche Kulap, Klimaschutz und Wasserqualität, Biodiversität und Bodenschutz sowie kooperative Maßnahmen, Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete, Förderung Ausgleich Kosten und Einkommensverluste für Landwirte (Natura-2000), Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau

Umsetzung der Vorschriften zum Erhalt des Dauergrünlandes gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 und ihrer Durchführungsbestimmungen ab dem 01.01.2023

Weitere Informationen

mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/service/foerderung/landwirtschaft/
 

Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie Informationen zur Antragstellung und zu den Änderungen der GAP ab 2025

 

Informationen zur Kreuzkrautbekämpfung 2025

Die Antragsformulare zur Kreuzkrautbekämpfung im Rahmen der Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 3 GAPKondG stehen auf der Internet Seite von ISIP Brandenburg zur Verfügung. 

Sie können die Antragsformulare dort im Passwortfreien Bereich unter "Anträge und Formulare" (Nummern 36 und 37) herunterladen: https://www.isip.de/brandenburg/pflanzenschutzdienst/formulare-und-antraege

Die Anträge können auch an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: pflanzenschutzdienst(at)lelf.brandenburg.de

Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) ist ein auf Luft- oder Satellitenbildern basierendes IT-System zur Erfassung landwirtschaftlicher Parzellen und zugleich ein Bestandteil des sogenannten Integrierten Verwaltungs- und Kontroll-System (InVeKoS) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), mit welchem die Förderfähigkeit von landwirtschaftlichen Flächen überprüft wird.

Ein Feldblock (FB) gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 GAPInVeKoSV ist definiert als eine von dauerhaften Grenzen umgebene, zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber.

Ein Landschaftselement (LE) ist nach § 23 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) Bestandteil der Landschaft. Es ist gleichzeitig Teil der förderfähigen Flächen, wenn es einen unmittelbar räumlichen Zusammenhang mit einem FB aufweist. Das heißt, dass das LE unmittelbar an oder in einem FB liegt und bestimmte Größenvorraussetzungen erfüllt. Es unterliegt einem Beseitigungsverbot.

Nicht-förderfähige Flächen (nbF) sind Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Sie sind innerhalb eines FBs separat abzugrenzen, da sie nicht-förderfähige Fläche repräsentieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB).

Bei Fragen zur Feldblockpflege wenden Sie sich bitte an:

direkter Kontakt

Telefon: 03334 214-1535
E-Mail: landwirtschaftsbehoerde(at)kvbarnim.de
 

Kontakt

Adresse

Umweltamt, Sachgebiet Landwirtschaft Agrarförderung

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

03334 214-1517

03334 214-1525

landwirtschaftsbehoerde(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag Termine nach Vereinbarung

Postanschrift

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus,
16225 Eberswalde

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden