Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Pacht- und Grundstücksverkehr / Vorkaufsrecht
Zu den Aufgaben des Landkreises im Bereich des Grundstücks- und Landpachtverkehrs gehören:
- Erteilung von Genehmigungen oder Zeugnissen zu notariell beglaubigten Verträgen (z.B. Kauf-, Schenkungs- und Übertragungsverträge) von land- und forstwirtschaftlichen Flächen über zwei Hektar (2 ha) gemäß Grundstücksverkehrsgesetz und dem Gesetz zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes
Entsprechende Veröffentlichungen von im Prüfungsverfahren auf das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht relevanten Verkaufsfällen finden Sie in diesem PDF-Dokument. (ganz wichtig!!!) - Registrierung und Prüfung von Landpachtverträgen gemäß Landpachtverkehrsgesetz
- Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen über einem Hektar (1 ha) sind gemäß Landpachtverkehrsgesetz binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung durch Vorlage des Originals beziehungsweise einer beglaubigten Kopie oder, im Falle eines mündlichen Vertrages, durch inhaltliche Mitteilung im Fachdienst Landwirtschaft, Jagd- und Fischereiwesen anzuzeigen.
Das Gleiche gilt für vereinbarte Veränderungen zum anzeigepflichtigen Pachtvertrag sowie dessen Beendigung.
Veröffentlichungen
Rechtliche Grundlagen
- Grundstücksverkehrsgesetz vom 28.07.1961 (GrdstVG)
- Gesetz zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 18.03.1994 (AGGrdstVG)
- Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Grundstücksverkehrsgesetz und zum Reichssiedlungsgesetz vom 18.01.2017
- Reichssiedlungsgesetz
- Landpachtverkehrsgesetz vom 08.11.1985 (LpachtVG)
Landschaftselemente
Kontakt
Adresse
Umweltamt, Sachgebiet Landwirtschaft Pacht- und Grundstücksverkehr
Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag Termine nach Vereinbarung
Postanschrift
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus,
16225 Eberswalde
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden