Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

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Parkplatz vorhanden

Pacht- und Grundstücksverkehr / Vorkaufsrecht

Zu den Aufgaben des Landkreises im Bereich des Grundstücks- und Landpachtverkehrs gehören:

  • Erteilung von Genehmigungen oder Zeugnissen zu notariell beglaubigten Verträgen (z.B. Kauf-, Schenkungs- und Übertragungsverträge) von land- und forstwirtschaftlichen Flächen über zwei Hektar (2 ha) gemäß Grundstücksverkehrsgesetz und dem Gesetz zur Ausführung des Grundstücksverkehrsgesetzes
    Entsprechende Veröffentlichungen von im Prüfungsverfahren auf das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht relevanten Verkaufsfällen finden Sie in diesem PDF-Dokument. (ganz wichtig!!!)
  • Registrierung und Prüfung von Landpachtverträgen gemäß Landpachtverkehrsgesetz
     
  • Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen 

Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen über einem Hektar (1 ha) sind gemäß Landpachtverkehrsgesetz binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung durch Vorlage des Originals beziehungsweise einer beglaubigten Kopie oder, im Falle eines mündlichen Vertrages, durch inhaltliche Mitteilung im Fachdienst Landwirtschaft, Jagd- und Fischereiwesen anzuzeigen.
Das Gleiche gilt für vereinbarte Veränderungen zum anzeigepflichtigen Pachtvertrag sowie dessen Beendigung.

Veröffentlichungen

Rechtliche Grundlagen

Landschaftselemente

Kontakt

Adresse

Umweltamt, Sachgebiet Landwirtschaft Pacht- und Grundstücksverkehr

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

03334 214-1526

03334 214-1535

landwirtschaftsbehoerde(at)kvbarnim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag Termine nach Vereinbarung

Postanschrift

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus,
16225 Eberswalde

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden