Schülerbeförderung

Neu: Für das kommende Schuljahr 2025/26 können Anträge auf Schülerbeförderung ab dem 1. Juni 2025 auch bequem online gestellt werden. Über das neue Antragsportal unter www.schuelerbefoerderung.barnim.de können Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte ein Benutzerkonto anlegen und den Antrag vollständig digital ausfüllen. Neben dem Hochladen eines Passfotos kann auch die erforderliche Schulbestätigung direkt über das Portal auf digitalem Weg angefordert werden. Ein benutzerfreundlicher Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.

Wichtig: Der Landkreis empfiehlt, die Anträge frühzeitig zu stellen, um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Schülerfahrausweise rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 ausgestellt werden können.

Antragsberechtigt (Antrag A) sind alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Barnim haben und

  • den Bildungsgang wechseln (von Klasse 6 in Klasse 7 oder Klasse 10 in JGS 11)
  • in die 1. Klasse eingeschult werden
  • einen Wohnort- oder Schulwechsel vornehmen werden/vorgenommen haben
  • eine Klasse wiederholen
  • Geflüchtete sind (jährlich mit Nachweis des Aufenthaltsstatus).


Die Bewilligung erfolgt jeweils für die Dauer des Bildungsganges (bis Beendigung Klasse 6, Klasse 10, Klasse 12 oder Klasse 13) zum Besuch der zuständigen Grundschule bzw. zur nächsterreichbaren weiterführenden Schule.

Die Schülerfahrausweise werden in Form von e-Tickets ausgegeben.

Änderungen, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen neu geprüft werden müssen, sind dem zuständigen Amt des Landkreises Barnim unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bewilligte Änderungen durch den Landkreis Barnim werden dem Beförderungsunternehmen (Barnimer Busgesellschaft-BBG) mitgeteilt.

Durch die BBG werden die Änderungen elektronisch auf dem e-Ticket vorgenommen. Es wird kein neuer Schülerfahrausweis ausgestellt. Dies erfolgt nur im Verlustfall durch die Barnimer Busgesellschaft (Tel. 0 33 34 – 52 259 oder 0 33 34 – 25 50 03).

Schülerinnen und Schüler, die bereits einen  Bewilligungsbescheid für den Bildungsgang haben, müssen keinen neuen Antrag stellen.

Unsere Sprechzeiten

Dienstag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zusätzlich: Montag, Mittwoch bis Freitag nach Vereinbarung

 

 

                                           

  • Passbild (bei Erstbeantragung)
  • bei Wechselmodell (gemeinsame Sorgerechtserklärung vom Jugendamt, erweiterete Meldebescheinigung)

Das jeweilige Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und von der Schule bestätigt beim Landkreis Barnim, Strukturentwicklungsamt, Am Markt 1, in 16225 Eberswalde einzureichen.

Nur vollständig ausgefüllte Anträge können fristgemäß bearbeitet und beschieden werden. Der Bescheid über das Ergebnis der Prüfung ergeht an den Antragsteller. Die Antragsformulare sind außerdem erhältlich:

  • an den Schulen im Landkreis Barnim oder
  • beim Landkreis Barnim, Strukturentwicklungsamt.

Frau Dochow

SG Strukturentwicklung

03334 214 1254

Frau Klagge

SG Strukturentwicklung

03334 214 1266

Frau Pradler

SG Strukturentwicklung

03334 214 1259

Herr Sauer

SG Strukturentwicklung

03334 214 - 1265

Frau Duckert

SG Strukturentwicklung

03334 214 1852

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