Schülerbeförderung
Um den Schülerinnen und Schülern im kommenden Schuljahr 2022/2023 den Schülerfahrausweis rechtzeitig zu gewähren, muss der entsprechende A-Antrag schnellst möglich beim Landkreis Barnim, Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung eingereicht werden.
Ab dem kommenden Schuljahr entfällt die Anspruchsvoraussetzung zum Erfüllen der Mindestentfernung (2, 4 oder 6 km).
Somit können alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Barnim haben und
- den Bildungsgang wechseln (von Klasse 6 in Klasse 7 oder Klasse 10 in JGS 11)
- in die 1. Klasse eingeschult werden
- einen Wohnort- oder Schulwechsel vornehmen werden/vorgenommen haben
- einen Ablehnungsbescheid auf Grund der Mindestentfernung erhalten haben
- bisher keinen Antrag wegen Nichterfüllung der Mindestentfernung gestellt haben
- eine Klasse wiederholen
- Geflüchtete sind (jährlich mit Nachweis des Aufenthaltsstatus)
einen Antrag A zur Ausstellung eines Schülerfahrausweises stellen.
Die Bewilligung erfolgt jeweils für die Dauer des Bildungsganges (bis Beendigung Klasse 6, Klasse 10, Klasse 12 oder Klasse 13) zum Besuch der zuständigen Grundschule bzw. zur nächsterreichbaren weiterführenden Schule.
Die Schülerfahrausweise werden in Form von e-Tickets ausgegeben.
Änderungen, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen neu geprüft werden müssen, sind dem zuständigen Amt des Landkreises Barnim unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bewilligte Änderungen durch den Landkreis Barnim werden dem Beförderungsunternehmen (Barnimer Busgesellschaft-BBG) mitgeteilt.
Durch die BBG werden die Änderungen elektronisch auf dem e-Ticket vorgenommen. Es wird kein neuer Schülerfahrausweis ausgestellt. Dies erfolgt nur im Verlustfall durch die Barnimer Busgesellschaft (Tel. 0 33 34 – 52 259 oder 0 33 34 – 25 50 03).
Schülerinnen und Schüler, die bereits einen Bewilligungsbescheid für den Bildungsgang haben, müssen keinen neuen Antrag stellen.
Rechtsgrundlage
Satzung des Landkreises Barnim über die Schülerbeförderung Stand Dezember 2021
Um das Antragsvolumen rechtzeitig zum Schulbeginn abarbeiten zu können, bittet das Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Entwicklung des Landkreises Barnim um zeitnahes Herreichen der Anträge.
Unsere Sprechzeiten
Dienstag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zusätzlich: Montag, Mittwoch bis Freitag nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Klagge, Sigrun |
| A – J |
| Telefon |
Pradler, Caroline |
| K – R |
| Telefon |
Dochow, Simone |
| S – Z, Geflüchtete (Asylbewerber) |
| Telefon |
Mario Sauer |
| Schülerspezialbeförderung |
| Telefon |
- Passbild (bei Erstbeantragung)
Das jeweilige Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und von der Schule bestätigt beim Landkreis Barnim, Strukturentwicklungsamt, Am Markt 1, in 16225 Eberswalde einzureichen.
Nur vollständig ausgefüllte Anträge können fristgemäß bearbeitet und beschieden werden. Der Bescheid über das Ergebnis der Prüfung ergeht an den Antragsteller. Die Antragsformulare sind außerdem erhältlich:
- an den Schulen im Landkreis Barnim oder
- beim Landkreis Barnim, Strukturentwicklungsamt.
Satzung des Landkreises Barnim über die Schülerbeförderung Stand Dezember 2021
Mario Sauer
SG Strukturentwicklung
03334 214 - 1265
Simone Dochow
SG Strukturentwicklung
03334 214 1254