Öffnungszeiten
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Di 9:00 - 18:00 Uhr
Schülerbeförderung

Der Landkreis Barnim sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler sicher und zuverlässig zur Schule und zurück nach Hause gelangen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Schülerbeförderung und die Beantragung von Schülertickets.
Nutzen Sie unseren Online-Dienst oder kontaktieren Sie die zuständigen Stellen – wir helfen Ihnen gern weiter!
Unsere Leistungen
Hinweis zum Schuljahresbeginn
Zum Beginn des neuen Schuljahres erinnert der Landkreis Barnim daran, dass Antragstellerinnen und Antragsteller, die bis zum 25. August 2025 noch keinen Bescheid des Landkreises erhielten, für den Monat September ein regulären Monatsticket zum ermäßigten Tarif erwerben sollten. Die Aufwendungen hierfür können auf Antrag erstattet werden. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Hochdruck daran, die offenen Fälle so schnell wie möglich abzuarbeiten.
Um die Beförderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler vom Wohnort zu ihrer Schule lückenlos sicherzustellen, hat die Barnimer Busgesellschaft zugesagt, bis einschließlich 12. September 2025 ausnahmsweise von Fahrkartenkontrollen bei Schülerinnen und Schülern, insbesondere bei Einschülerinnen und Einschülern, abzusehen.
Hinweis für Eltern: Bei bestehender Anspruchsberechtigung auf eine kostenfreie Schülerbeförderung können die entstehenden Kosten durch den Landkreis erstattet werden. Für diese Erstattung ist das Antragsformular C zu nutzen.
Der Landkreis Barnim bittet alle Betroffenen um Verständnis für entstehende Verzögerungen und versichert, dass die Bearbeitung der Anträge mit Nachdruck vorangetrieben wird.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise:
Die Schülerbeförderung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte und wird von diesen eigenständig wahrgenommen. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schülerbeförderung oder Schülerfahrtkostenerstattung, die Art und den Umfang der Beförderung oder Erstattung sowie das Antrags- und Abrechnungsverfahren legen die Landkreise und kreisfreien Städte durch Satzung fest. Sie wird im Internet veröffentlicht.
Die individuellen Ansprüche von Schülerinnen und Schülern auf Schülerbeförderung oder Schülerfahrtkostenerstattung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Satzung, nicht aufgrund des Brandenburgischen Schulgesetzes. Im Ergebnis einer Volksinitiative wurde der § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes dahingehend geändert, dass die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr per Gesetz verpflichtet sind, eine Kostenbeteiligung festzulegen. Sie entscheiden selbst, ob sie diese verlangen.
Schülerspezialverkehr
Damit der Landkreis Barnim seiner Aufgabe als Träger der Schülerbeförderung gerecht werden kann, hat er im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung kleine und mittelständische Unternehmen beauftragt, den sogenannten Schülerspezialverkehr im Landkreis Barnim durchzuführen.
Diese Art von Verkehr wird dann zur Verfügung gestellt, wenn Schüler aufgrund von körperlicher oder geistiger Behinderung oder auch zu großer Entfernung zur nächsten Haltestelle das ÖPNV-Angebot nicht nutzen können. In diesem Rahmen werden jährlich etwa 450 Schüler mit Kleinbussen befördert.
Kontakt
Adresse
Amt für nachhaltige Entwicklung, Kataster und Vermessung, Schülerbeförderung
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden