Barnimer Haushalt 2023/24 genehmigt

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Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) gibt Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024 frei – vorläufige Haushaltsführung endet zum 13.05.2023

12. Mai 2023

Die in der Kreistagssitzung am 7. Dezember 2022 beschlossene Haushaltssatzung des Landkreises Barnim für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde durch das MIK genehmigt. Mit Datum vom 8. Mai 2023 ist der positive Bescheid zur Kreditgenehmigung in voller Höhe für das Jahr 2024 beim Landkreis Barnim eingegangen.

Landrat Daniel Kurth: „Ich freue mich sehr, dass unser Haushalt nun vollziehbar ist. Die aufschiebenden Bedingungen sind für uns leistbar und wir können mit diesen sehr gut leben. Bedanken möchte ich mich bei allen von der vorläufigen Haushaltsführung betroffenen Institutionen und Organisationen für ihre Geduld sowie bei allen Beteiligten für das geordnete Verfahren. Auch wenn es zwischenzeitlich politische Aufregung gab, lief das Verfahren zwischen MIK und unserem Landkreis sehr professionell und auf Arbeitsebene in gutem Miteinander.“

Für das Jahr 2023 wurden die enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen zur Hälfte genehmigt. Der andere Teil ist mit der aufschiebenden Bedingung versehen, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) die Errichtungsbeschlüsse der vorgesehenen Gymnasien genehmigt. Auch die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2024 enthält die aufschiebende Bedingung der notwendigen Genehmigung durch das MBJS zweier Schulen im Planungsbereich II.

Die nunmehr genehmigte Haushaltssatzung wird am 12.05.2023 im Amtsblatt sowie auf der Internetseite des Landkreises Barnim veröffentlicht. Mit Wirkung zum 13.05.2023 kann damit in die planmäßige Bewirtschaftung der finanziellen Mittel übergegangen werden. In diesem Zuge ist die vorläufige Haushaltsführung, in der sich der Landkreis Barnim seit Anfang des Jahres befindet, beendet.

Hintergrund: Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 wurde am 7. Dezember 2022 mit Änderungen durch den Kreistag Barnim beschlossen. Da die Haushaltssatzung 2023/2024 genehmigungspflichtige Teile enthält, musste eine Genehmigung durch das MIK erfolgen, bevor die Haushaltssatzung veröffentlicht und damit rechtskräftig wird. Bei den genehmigungspflichtigen Teilen handelt es sich um Kreditaufnahmen sowie um sogenannte Verpflichtungsermächtigungen, eine Art Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre. Kreditaufnahmen sowie mit perspektivischen Kreditaufnahmen in späteren Haushalten verbundene Verpflichtungsermächtigungen müssen gemäß Brandenburger Kommunalverfassung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, in diesem Falle also das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK), genehmigt werden.

Robert Bachmann
Pressesprecher