Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

FAQs

Fragen & Antworten zu Wohnungs- und Obdachlosigkeit

Hier finden Sie Informationen für Betroffene, Helfer und Vermieter.

Als wohnungslos werden alle Menschen bezeichnet, die über keinen mietvertraglich abgesicherten oder eigenen Wohnraum verfügen, obdachlos sind, vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten untergekommen sind, in Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder in kommunalen Einrichtungen leben.

Als obdachlos werden Menschen bezeichnet, die im öffentlichen Raum in Parks, Gärten, Bahnhöfen, Kellern oder Baustellen übernachten oder über die jeweiligen Ländergesetze der Sicherheit und Ordnung vorübergehend untergebracht sind.

In den meisten Fällen bestehen Mietschulden in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Notlage. Weitere Ursachen die zum Wohnungsverlust führen, sind kritische Lebensereignisse wie Trennung, Arbeitslosigkeit, Tod eines geliebten Menschen, Sucht oder Krankheit.

Wohnungslose Menschen haben die gleichen Leistungsansprüche wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Bei Arbeitslosigkeit sind dies Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld) bzw. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld). Nicht erwerbsfähige Menschen haben einen Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). 

Jobcenter Barnim
Leistungen des Grundsicherungsamt

Beratung und Gewährung von Hilfen nach 67 SGB XII bzw. Eingliederungshilfe
Wenn Sie Hilfe in besonders schweren Lebenslagen benötigen, dann können Sie sich zur Beratung und Beantragung von Hilfen hierher wenden.

Gesundheits- und Sozialdienst Landkreis Barnim

Sozialpsychiatrischer Dienst
Psychische Erkrankungen können Ursache und Folge von Wohnungsverlust sein. Hier können Sie kostenlos und anonym zu psychischen Erkrankungen und (drohender) Wohnungslosigkeit beraten werden. 

Sozialpsychiatrischer Dienst

Als Wohnungsnotfall gilt, wer von Wohnungslosigkeit bedroht ist (durch Kündigung, Räumungsklage oder Zwangsräumung), wer in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt und wer wohnungslos ist.

Obdachlosigkeit stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. In Deutschland sind die Kommunen auf der Grundlage der jeweiligen landesrechtlichen Polizei-, Ordnungs-, Sicherheits- und Verwaltungsgesetze der 16 Bundesländer dazu verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Kommunen sind verpflichtet, unfreiwillig obdachlose Menschen unterzubringen. 

Kontakte der Städte, Ämter- und Gemeinden im Landkreis

Kontakt

Adresse

Landkreis Barnim, Gesundheitsamt

Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde

03334 214-1601

gesundheitsamt(at)kvbarnim.de