Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Breitbandausbau im Landkreis Barnim
Digitale, computergestützte Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens. Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnen den Menschen und Unternehmen weltweit wichtige Chancen: Neue Wege des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit, bessere Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie größere wirtschaftliche Erfolge. Daher hat der Landkreis Barnim den Ausbau der Glasfaser-Infrastruktur in den "Weißen Flecken" mit der Durchführung eines Förderprojektes unterstützt und rund 4.000 Adressen die Installation eines Glasfaser-Hausanschlusses ermöglicht. Dieses Förderprojekt zum Ausbau der "Weißen Flecken" wird durch Bund, Land und Landkreis finanziert.

Ausführliche Projektinformationen
Grundlage für die schrittweise Gestaltung einer digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Schulen und weiteren öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Barnim zur Verfügung stehen. Dabei liegt der Ausbau dieser Netze vorwiegend in der Hand privatrechtlicher Unternehmen. Wo ein privatrechtlich organisierter Ausbau bisher besonders unwirtschaftlich und dadurch nicht erfolgt ist, haben die Bundesrepublik Deutschland und das Land Brandenburg den Ausbau unterstützt. Die Kreisverwaltung Barnim hat ein Projekt zum Ausbau der "Weißen Flecken" durchgeführt, dessen Planung und Vorbereitung bereits 2016 begann und nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, novelliert zum 3. Juli 2018) finanziert und umgesetzt wurde. Dieses Förderprogramm wurde für den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze überall dort aufgelegt, wo die bestehende Download-Übertragungsrate unter 30 Mbit/s lag. Ergänzend stellte auch der Landkreis Barnim eigene Mittel für die Umsetzung des Projektes zur Verfügung.
Gebietskörperschaften, wie der Landkreis Barnim, koordinierten im Rahmen dieses Projektes dabei den Ausbau der bisher unerschlossenen bzw. schlecht versorgten Gebiete, garantieren gegenüber dem Bund die Erreichung der Förderziele sowie die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs der neu errichteten Breitbandinfrastruktur. Nach Errichtung der technischen Infrastruktur ist die Privatwirtschaft zu ihrem Betrieb für mindestens 7 Jahre verpflichtet.
Im Interesse eines effektiven und einheitlichen Breitbandausbaus hatten alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden ihre Zuständigkeit für den Breitbandzugang projektbezogen auf den Landkreis Barnim übertragen. Innerhalb der Kreisverwaltung war daraufhin eine Projektgruppe „Breitband" zusammengestellt worden, die für die erfolgreiche Umsetzung des Breitbandprojektes des Landkreises Barnim verantwortlich ist.
Kontakt
Herr Dr. Benfer
Tel. 03334 214 – 1848
Fax 03334 214 – 2848
Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen im Landkreis Barnim mit einem leistungsfähigen Breitbandzugang ist eine Zukunftsaufgabe, der sich die Kommunen und der Landkreis engagiert stellen. Seit vielen Jahren gibt es Aktivitäten, eine Breitbandversorgung in Gebieten zu ermöglichen, in denen Telekommunikationsunternehmen diese aus wirtschaftlichen Gründen nicht anbieten. Hierfür wurden zuvor bereits verschiedene Förderprogramme (z. B. das Landesprogramm „Brandenburg Glasfaser 2020") genutzt.
Es entstand dadurch zwar eine zumindest teilweise befriedigende digitale Infrastruktur, insbesondere in verdichteten urbanisierten Regionen. Jedoch blieb die Anzahl der Haushalte mit real verfügbaren, zeitgemäßen Bandbreiten vor allem im ländlichen Raum noch unbefriedigend. Darüber hinaus gab es auch in den dichten Siedlungsgebieten leider noch Haushalte, denen keine bzw. nur eine nicht mehr ausreichende digitale Netzinfrastruktur zur Verfügung stand.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Programms „Glasfaser 2020" und den damit verbundenen Erfahrungen ließ der Landkreis Barnim über seine Wirtschaftsfördergesellschaft WITO eine „Versorgungs- und Lösungsanalyse zur Breitbandversorgung im Landkreis Barnim" erstellen. Die Ergebnisse der Studie waren die Grundlage für den vom Landkreis Anfang 2017 gestellten Förderantrag im Rahmen des im Jahre 2015 aufgelegten Bundesprogramms zur Förderung des Breitbandausbaus. Dieses Bundesförderprogramm, zusammen mit der dafür von der brandenburgischen Landesregierung zur Verfügung gestellten Kofinanzierung, bot für den Landkreis Barnim eine sehr gute Möglichkeit, sein bisheriges Engagement bei der Entwicklung der digitalen Infrastruktur fortzuführen.
Die im Rahmen der Markterkundungsverfahren in den Jahren 2016 und 2020 analysierte Breitbandversorgung im Landkreis Barnim deckte sogenannte „Weiße Flecken" auf. Diese Gebiete sind jene Bereiche, die mit Breitbandzugängen von weniger als 30 Mbit/s versorgt wurden und für die innerhalb der folgenden drei Jahre keine konkrete Versorgungsperspektive innerhalb der Eigenausbauaktivitäten der Telekommunikationsunternehmen bestand.
Auf Grundlage des Bundesförderprogrammes zur Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland wurden diese un- bzw. unterversorgten weißen Flecken mit einer hochleistungsfähigen Glasfaser-Infrastruktur ausgebaut.
Letztendlich wurden auf Grundlage der endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und des Landes Brandenburg im Landkreis Barnim
- über 4.900 Haushalte und Gewerbestandorte sowie
- 68 Schulstandorte, Berufsschulen und andere Bildungseinrichtungen
entsprechend der Vorgaben der Förderrichtlinie mit einem Glasfaseranschluss versorgt.
Damit ein Glasfaseranschluss tatsächlich an ein Haus verlegt werden konnte, war vorab die Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin erforderlich. Um die Bereitschaft zur Erteilung einer Zustimmung abzufragen, wurden durch Telekom Deutschland zusammen mit dem Landkreis alle in den Ausbaugebieten liegenden Haus- bzw. Grundstückseigentümer/-innen angeschrieben. In diesem Anschreiben wurde das Projekt noch einmal erläutert sowie auf ein Formular verwiesen, mit dem die Zustimmung erteilt werden konnte. Die Frist für die Auftragserteilung ist mittlerweile abgelaufen. Eine Auftragserteilung ist nicht mehr möglich.
Bis zum 31.12.2024 wurde der Ausbau der "Weißen Flecken" bis auf Restarbeiten abgeschlossen.
10/2016 | Ermittlung Versorgungssituation | |
11/2016 | Markterkundungsverfahren I | |
12/2016 | Darstellung der Ergebnisse der Markterkundung I => Feststellung der förderfähigen Ausbauadressen | |
01/2017 | Planung und Kostenschätzung | |
02/2017 | Beantragung der Bundes- und Landesfördermittel | |
07/2017 | Erhalt des verbindlichen Zuwendungsbescheides des Bundes | |
10/2017 | Erhalt des verbindlichen Zuwendungsbescheides des Landes | |
10/2017 | Beginn des Vergabeverfahrens | |
ab 01/2018 | Bietergespräche | |
09/2019 | Konkretisierung des Bundes- und Landesfördermittelantrages | |
20.12.2019 | Vertragsunterzeichnung zum geförderten Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Barnim zwischen Telekom Deutschland GmbH und dem Landkreis Barnim (Ende Vergabeverfahren) | |
ab 01/2020 | Start 1. Ausbaustufe: Projektvorbereitung + Eigentümerermittlung | |
08/2020 - 04/2021 | Veröffentlichung der Projektinformationen in Amtsblättern der Kommunen | |
09/2020 - 06/2021 | Unterrichtung Eigentümer der förderfähigen Ausbauadressen | |
11/2020 | Markterkundungsverfahren II zur Feststellung weiterer förderfähigen Ausbauadressen | |
12/2020 | Darstellung der Ergebnisse der Markterkundung II => Feststellung der förderfähigen Nachtragsadressen | |
ab 07/2021 | Planung + Kostenschätzung für Nachtragsadressen | |
11-12/2021 | Aktualisierungsanträge für Bundes- und Landesfördermittel | |
04-05/2022 | Erhalt der verbindlichen Zuwendungsbescheide für die Nachtragsadressen | |
04.03.2023 | Erweiterung des Vertrages mit der Telekom zum Ausbau der Nachtragsadressen bis 12/2023 | |
04/2023 | Unterrichtung Eigentümer der förderfähigen Nachtragsadressen | |
10.10.2024 | Offizieller Abschluss der Baumaßnahmen an den Hausanschlüssen im Förderprojekt |
Projektziel
Gemäß des Zahlungs- und Realisierungsplans des Ausbaupartners (Telekom Deutschland GmbH): | ||
12/2019 | Beginn des Ausbaus (inkl. Fein- und Ausbauplanung, Genehmigungs- und Akquise-Phase) | |
03/2022 | Erweiterung des Projektes um die Nachtragsadressen aus Markterkundung II in 12/2020 und Verlegung des Termins für die Inbetriebnahme auf 12/2023 | |
12/2022 | Abschluss und Inbetriebnahme des Netzes für Ausbauadressen aus Markterkundung I | |
bis 06/2025 | Inbetriebnahme der Ausbauadressen aus Markterkundung II (Nachtragsadressen) | |
bis 09/2025 | Einreichung des Verwendungsnachweises durch den Landkreis Barnim an die Fördermittelgeber |
Projektzeitplan
- Schematische Abbildung der Ausbaustufen (Teilaufgaben), die den Baufortschritt je Projektgebiet (Cluster) beschreiben
- Übersichtskarte Clustereinteilung Landkreis Barnim
Projektgebiet/Ortsnetzvorwahl | Inbetriebnahme geförderter Ausbau | Ausbaustand (v. 09.04.2025) |
Cluster 1 / 030 | Glasfaser verfügbar siehe Verfügbarkeitstest | abgeschlossen |
Cluster 2 / 03334 | Glasfaser verfügbar, außer Eberswalde (Ragöser Schleuse) siehe Verfügbarkeitstest | Ausbau um Ragöser Schleuse verzögert sich wegen schwieriger Realisierung des erforderlichen Dükerbaus, Fertigstellung weniger weiterer Projektadressen bis 10/2024 |
Cluster 3 /
| Glasfaser verfügbar siehe Verfügbarkeitstest | abgeschlossen |
Cluster 4 / 033361, 033362 | Glasfaser verfügbar siehe Verfügbarkeitstest | abgeschlossen |
Cluster 5 / 033363, 033364, 033365, 033366, 033367, 033369 | Glasfaser verfügbar siehe Verfügbarkeitstest | abgeschlossen
|
Cluster 6 / 033393, 033394 | Glasfaser verfügbar siehe Verfügbarkeitstest | abgeschlossen
|
Cluster 7 / 03335, 03337, 03338 | Glasfaser verfügbar siehe Verfügbarkeitstest | abgeschlossen |
Cluster 8 / 033398 | Glasfaser verfügbar siehe Verfügbarkeitstest | abgeschlossen |
Cluster 9 / 033451, 033458 | Glasfaser verfügbar siehe Verfügbarkeitstest | abgeschlossen |
Nachtragsadressen
| Glasfaser verfügbar
| abgeschlossen |
Die hier bereitgestellten Karten dienen ausschließlich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Die dargestellten Inhalte zum Breitbandausbauprojekt des Landkreises Barnim werden unter Vorbehalt bezüglich Vollständigkeit und Richtigkeit veröffentlicht.
Die Übersichtskarten sind gemeindeweise sortiert. Es werden auf den Karten nur die Gemeindeflächen abgebildet, in denen Ausbaugebiete geplant sind. Nachtragsgebiete werden in diesen Übersichtskarten nicht abgebildet. Diese können in der Gesamtübersicht eingesehen werden.
Die Gesamtkosten des Barnimer Breitbandausbauprojektes werden aus vier Quellen finanziert:
- Fördermittel des Bundes (ca. 17,8 Mio EURO)
- Fördermittel des Landes Brandenburg (ca. 8,9 Mio EURO)
- Eigenmittel des Landkreises Barnim (ca. 3,1 Mio EURO)
- Die von dem beauftragten Telekommunikationsunternehmen über einen Zeitraum von sieben Jahren nach Errichtung der Netzinfrastruktur erwarteten Einnahmen.
- Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, novelliert zum 03. Juli 2018)
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 19. Juni 2019
Fragen und Antworten (FAQ)
Bis zum 31.12.2024 wurde der Ausbau der "Weißen Flecken" bis auf Restarbeiten abgeschlossen.
Ja. Eigentümer/-innen, die einer Verlegung nicht zugestimmt haben, wurden natürlich nicht dazu gezwungen.
Innerhalb des Förderprojektes sind alle Baumaßnahmen abgeschlossen und es können keine Aufträge mehr erteilt werden. Im Rahmen des Eigenausbaus der Telekommunikationsunternehmen könnte die Errichtung eines Glasfaseranschlusses aber weiterhin möglich sein. Diesen errichtet nicht nur die Telekom Deutschland GmbH. Richten Sie hierzu entsprechende Anfragen an ein Telekommunikationsunternehmen Ihrer Wahl.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau liegt zunächst einmal beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Das BMDV hat PricewaterhouseCoopers GmbH WPG (PWC) als Projektträger für die Durchführung des Bundesförderprogramms u.a. in Brandenburg verpflichtet. In dieser Eigenschaft ist PWC hoheitlich beliehen und treuhänderisch verwaltend für das Programm als Bewilligungs- und Prüfbehörde tätig und muss auf die Einhaltung der entsprechenden Verfahren nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und weiterer Vorschriften achten. Das BMDV erteilt PWC Weisungen zur Umsetzung des Verfahrens. PWC ist federführend Partner in der Umsetzung der Breitbandförderung des Bundes.
Der Landkreis Barnim hat im Auftrag aller ihm angehörigen Gemeinde-/Stadt- und Amtsverwaltungen die Koordinierung eines flächendeckenden Breitbandausbaus für unter- bzw. unversorgte Haushalte mit Glasfaser im Rahmen des aktuellen Bundesprogramms zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur übernommen. Die Nutzung von Bundes- und Landesfördermitteln unterliegt rechtlichen, technischen und materiellen Rahmenbedingungen (siehe Förderrichtlinie u. a. unter <Rechtliche Grundlagen>), wonach Haushalte als ausbaufähig zählen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es zählen für das genutzte Bundesförderprogramm nur Haushalte als förderfähig und damit als ausbaufähig, die über eine Downloadgeschwindigkeit kleiner gleich 30 MBit/s verfügen (Aufgreifschwelle ≤ 30 Mbit/s).
- Es ist für diese Haushalte für die kommenden 3 Jahre kein Eigenausbau durch Telekommunikationsunternehmen geplant.
Des Weiteren müssen auch wirtschaftliche Aspekte für die Finanzierbarkeit des Projektes berücksichtigt werden.
- Die Abwägung von Nutzen (Anzahl der jeweils anschließbaren Haushalte) zu Aufwand (bauliche Herausforderungen und Kosten des jeweiligen Anschlusses) darf im Rahmen der Markterkundung und Analysierung der möglichen Ausbaugebiete nicht als negativ gewertet werden.
Aufgrund technischer Gegebenheiten bei der Anschlussplanung ist
- ein Glasfaseranschluss nur für Gebäude möglich, die eine amtliche Hausnummer besitzen. Diese wird von der zuständigen Gemeindeverwaltung auf Antrag vergeben. Im Rahmen der Feinplanung (Ortsbegehung und Datenanalyse) durch die Telekom Deutschland GmbH können nur die auf Grundlage der geltenden Hausnummernverordnung im jeweiligen Gemeindegebiet am Gebäude anzubringenden Hausnummern berücksichtigt werden.
Die Ermittlung der Ausbaugebiete, wie sie heute dem Fördermittelbescheid des Landkreises zugrunde liegen, ist mit Hilfe eines externen Dienstleisters durchgeführt worden. Die Ermittlung der Ausbaugebiete im sogenannten Markterkundungsverfahren erfolgte dabei auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Analyse (11/2016) aktuellen technischen Versorgungssituation. Diese wurde bei den zuständigen Netzbetreibern/Providern erfragt oder unter Zuhilfenahme des Breitbandatlasses des Bundes ermittelt. Weiterhin wurde bei den Internetprovidern abgefragt, ob für die un- bzw. untersorgten Haushalte innerhalb der kommenden drei Jahre ein Ausbau in Eigenregie des Telekommunikationsunternehmens geplant ist.
Im Dezember 2020 wurde das Markterkundungsverfahren wiederholt, um auch die förderfähigen Adressen zu erfassen, die seit dem ersten Verfahren in 2016 durch Neubau u.ä. entstanden sind.
Aufgrund technischer Gegebenheiten bei der Anschlussplanung ist ein Glasfaseranschluss nur für Gebäude möglich, die eine amtliche Hausnummer besitzen. Diese wurde von der zuständigen Gemeindeverwaltung auf Antrag vergeben.
Kontakt
Mitglieder der Projektgruppe „Breitband" innerhalb der Kreisverwaltung Barnim:
Dr. Wilhelm Benfer
Claudia Wortmann
Nicole Sellke
Für eine Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte die folgende Emailadresse:
breitband-barnim(at)kvbarnim.de.