Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 22 Abs. 2 BbgDSchG

Beschreibung

Die untere Denkmalschutzbehörde ist für die Erteilung von Bescheinigungen zur Anwendung der §§ 7i, 10f,10g und 11b Einkommensteuergesetz (EStG) zuständig. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Finanzamt.

Aufwendungen für Herstellungsmaßnahmen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn die durchgeführten Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Denkmals oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich waren. Näheres regeln die Bescheinigungsrichtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK).

Wichtig: Die Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt und die Maßnahmen denkmalgerecht durchgeführt wurden.

Rechtsgrundlage(n)

Gebühren

Richtet sich nach den bescheinigungsfähigen Aufwendungen:

  • 57 € bei Aufwendungen bis 30.000 €
  • darüber 0,2 % der bescheinigten Summe

Landkreis Barnim - Natur- und Denkmalschutzbehörde

+49 3334 2141387

+49 3334 2142387

denkmalschutz(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden