Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

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ÖPNV

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Erlaubnis zur Veränderung eines Bodendenkmals

Beschreibung

Veränderungen an Bodendenkmalen sind erlaubnispflichtig. Der Erlaubnis bedarf, wer die bisherige Bodennutzung von Grundstücken, von denen bekannt ist, dass sie Bodendenkmale bergen verändern will. Veränderungen sind insbesondere das Verlegen von Leitungen, Schachtarbeiten für Gruben und Fundamente u. ä..

Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist an die untere Denkmalschutzbehörde zu richten.

Bedarf die Veränderung einer Baugenehmigung, so entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren auch über die denkmalrechtliche Zulässigkeit. Ein gesonderter Antrag an die Denkmalschutzbehörde ist dann nicht erforderlich.

Die Erlaubnis für Grabungen auf/in Bodendenkmalen muss häufig mit der Auflage zur archäologischen Begleitung der Grabung verbunden werden.

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis digital beantragen:
 

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Gebühren

Gebühren werden gegenwärtig nicht erhoben.

Landkreis Barnim - Natur- und Denkmalschutzbehörde

+49 3334 2141387

+49 3334 2142387

denkmalschutz(at)kvbarnim.de

barnim.de

Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

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