Öffnungszeiten

Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung

Di 9:00 - 18:00 Uhr

ÖPNV

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden

Förderung Selbsthilfegruppen

Beschreibung

Der Landkreis Barnim fördert Selbsthilfegruppen auf Antrag. Grundlage für die Höhe der Förderung ist die Mitgliederzahl. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1000 €.

Verfahrensablauf
Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres im Dezernat II, Finanzverwaltung/Controlling des Landkreis Barnim eingegangen sein. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist das Datum des Eingangsstempels des Landkreises Barnim.

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich im Landkreis Barnim

Landkreis Barnim - Dezernat für Öffentliche Ordnung, Bildung und Finanzen

+49 3334 214-1199

+49 3334 214-2199

finanzdezernent(at)kvbarnim.de

barnim.de

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Öffnungszeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 

Rollstuhlgerecht

Parkplatz vorhanden