Beschreibung
Der Landkreis Barnim fördert Selbsthilfegruppen auf Antrag. Grundlage für die Höhe der Förderung ist die Mitgliederzahl. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 1000 €.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres im Dezernat II, Finanzverwaltung/Controlling des Landkreis Barnim eingegangen sein. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist das Datum des Eingangsstempels des Landkreises Barnim.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich im Landkreis Barnim