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Schülerfahrausweise - Was tun, wenn der Ausweis noch nicht vorliegt?

, Landkreis Barnim

Zum Beginn des neuen Schuljahres erinnert der Landkreis Barnim daran, dass Antragstellerinnen und Antragsteller, die bis zum 25. August 2025 noch keinen Bescheid des Landkreises erhielten, für den Monat September ein regulären Monatsticket zum ermäßigten Tarif erwerben sollten. Die Aufwendungen hierfür können auf Antrag erstattet werden. Die zuständigen Stellen arbeiten mit Hochdruck daran, die offenen Fälle so schnell wie möglich abzuarbeiten.

Um die Beförderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler vom Wohnort zu ihrer Schule lückenlos sicherzustellen, hat die Barnimer Busgesellschaft zugesagt, bis einschließlich 12. September 2025 ausnahmsweise von Fahrkartenkontrollen bei Schülerinnen und Schülern, insbesondere bei Einschülerinnen und Einschülern, abzusehen.

Hinweis für Eltern: Bei bestehender Anspruchsberechtigung auf eine kostenfreie Schülerbeförderung können die entstehenden Kosten durch den Landkreis erstattet werden. Für diese Erstattung ist das Antragsformular C zu nutzen, das unter www.barnim.de abrufbar ist.

Der Landkreis Barnim bittet alle Betroffenen um Verständnis für entstehende Verzögerungen und versichert, dass die Bearbeitung der Anträge mit Nachdruck vorangetrieben wird.

Robert Bachmann
Pressesprecher