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Heilberufe und Gesundheitsfachberufe

Der Landkreis Barnim ist für die Überwachung und Registrierung bestimmter Heilberufe und Gesundheitsfachberufe zuständig. Das Gesundheitsamt begleitet die Berufsausübung im öffentlichen Gesundheitsinteresse und ist Ansprechpartner für Berufsangehörige, Einrichtungen und Ausbildungsstätten.
Wenn sie selbstständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben, Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen oder gegen Entgelt kranken- und altenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen, sind sie dazu verpflichtet dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Vollstationäre Einrichtungen (unterstützende Wohnformen) sind von der Anzeigepflicht ausgenommen, da diese durch das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beaufsichtigt werden. Die Anzeige hat gegenüber dem Gesundheitsamt zu erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Berufstätigkeit überwiegend ausgeübt wird. Anzuzeigen ist die Aufnahme, Änderung und Beendigung der Tätigkeit.
Angaben zu den Fachberufen im Gesundheitswesen, die unter die oben genannte Regelung fallen, finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Gesundheit und Soziales.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, Merkblätter und Anträge rund um die Berufsausübung im Bereich Heilberufe und Gesundheitsfachberufe im Landkreis Barnim.
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Landkreis Barnim, Gesundheitsamt
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 16:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag Termine nach Vereinbarung
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden