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Niederschlagswasser

Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen ist Abwasser im Sinne des Brandenburgischen Wassergesetzes. Die Einleitung von Niederschlagswasser durch Versickerung in das Grundwasser und in Oberflächengewässer kann eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung darstellen. In diesem Kontext...

letzte Änderung am 06.03.2024

Überwachung der Badewasserqualität

Der Landkreis Barnim bietet seinen Einwohnern wie auch vielen Gästen vielerorts angenehme Bademöglichkeiten, ob in öffentlichen Gewässern, in der Schwimmhalle oder im Freibad.Das SG Gesundheitsamt führt regelmäßig Kontrollen zur Qualität des Badewassers durch. Die Kontrollen öffentlicher Gewässer...

letzte Änderung am 18.03.2015

Überwachung der Trinkwasserqualität

Für eine gesunde Ernährung ist die Qualität des Trinkwassers von großer Bedeutung. Durch Probenahmen, Untersuchungen des Trinkwassers und Bewertung der Befunde durch das SG Gesundheitsamt wird regelmäßig die Qualität des Trinkwassers vom Wasserwerk bis zur Entnahmestelle überwacht. Entspricht die...

letzte Änderung am 16.03.2018

Brunnen zur Grundwassernutzung

Eigenbedarf Gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz sind Erdaufschlüsse wie Brunnenbohrungen zur Grundwasserentnahme für die Gartenbewässerung oder die Trinkwasserversorgung eines Wohn- oder Wochenendhauses sowie zur Löschwasserversorgung einen Monat vor Beginn der Errichtung schriftlich anzuzeigen....

letzte Änderung am 29.01.2024

Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer

Die Entnahme von Oberflächenwasser (aus Seen, Gräben, Flüssen) ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Maßnahmen an einer Bundeswasserstraße (beispielsweise Oberflächenwasserentnahme) sind dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, kann dies als...

letzte Änderung am 14.12.2022

Sachgebiet Wasserbehörde

Tel: 03334 214 1538
Fax: 03334 214 2538
letzte Änderung am 17.08.2022 letzte Änderung am 06.03.2024 letzte Änderung am 24.02.2015 letzte Änderung am 13.11.2023

Anlagen in, an, unter und über Gewässern

Gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz ist die Errichtung und wesentliche Änderung von Anlagen in und an Gewässern genehmigungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise Bootsstege Durchlässe Gewässerkreuzungen. Auch Anlagen in der Nähe von Gewässern (z.B. Spundwände, Carports, Wege) zählen zu...

letzte Änderung am 19.12.2023
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