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Niederschlagswasser
Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen ist Abwasser im Sinne des Brandenburgischen Wassergesetzes. Die Einleitung von Niederschlagswasser durch Versickerung in das Grundwasser und in Oberflächengewässer kann eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung darstellen. In diesem Kontext...
Überwachung der Badewasserqualität
Der Landkreis Barnim bietet seinen Einwohnern wie auch vielen Gästen vielerorts angenehme Bademöglichkeiten, ob in öffentlichen Gewässern, in der Schwimmhalle oder im Freibad.Das SG Gesundheitsamt führt regelmäßig Kontrollen zur Qualität des Badewassers durch. Die Kontrollen öffentlicher Gewässer...
Überwachung der Trinkwasserqualität
Für eine gesunde Ernährung ist die Qualität des Trinkwassers von großer Bedeutung. Durch Probenahmen, Untersuchungen des Trinkwassers und Bewertung der Befunde durch das SG Gesundheitsamt wird regelmäßig die Qualität des Trinkwassers vom Wasserwerk bis zur Entnahmestelle überwacht. Entspricht die...
Brunnen zur Grundwassernutzung
Eigenbedarf Gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz sind Erdaufschlüsse wie Brunnenbohrungen zur Grundwasserentnahme für die Gartenbewässerung oder die Trinkwasserversorgung eines Wohn- oder Wochenendhauses sowie zur Löschwasserversorgung einen Monat vor Beginn der Errichtung schriftlich anzuzeigen....
Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer
Die Entnahme von Oberflächenwasser (aus Seen, Gräben, Flüssen) ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Maßnahmen an einer Bundeswasserstraße (beispielsweise Oberflächenwasserentnahme) sind dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, kann dies als...
Anlagen in, an, unter und über Gewässern
Gemäß § 87 Brandenburgisches Wassergesetz ist die Errichtung und wesentliche Änderung von Anlagen in und an Gewässern genehmigungspflichtig. Dazu gehören beispielsweise Bootsstege Durchlässe Gewässerkreuzungen. Auch Anlagen in der Nähe von Gewässern (z.B. Spundwände, Carports, Wege) zählen zu...