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letzte Änderung am 03.11.2021 letzte Änderung am 11.07.2023

Ordnungsamt

Tel: 03334 214 - 1402
Fax: 03334 214 - 2402
letzte Änderung am 28.02.2022

Öffentliche Ordnung

Tel: 03334 214 - 1431
Fax: 03334 214 - 2431
letzte Änderung am 27.04.2017

Jagd- und/oder Fischereischein beantragen

Aktuelle Sprechzeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung 1. untere Jagdbehörde Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen. Der Jagdschein wird ausgestellt als: Jahresjagdschein Zweijahresjagdschein Dreijahresjagdschein Tagesjagdschein für...

letzte Änderung am 29.02.2024

Marktfestsetzung

Das Ordnungsamt/Gewerbeaufsicht im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Verfahren zur Marktfestsetzung. Marktfestsetzung Wenn Sie eine Ausstellung oder einen Großmarkt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen...

letzte Änderung am 08.06.2023

Motorsportveranstaltung

Das Ordnungsamt im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf die Genehmigung von Motorsportveranstaltung mit Verbrennungsmotoren. Anmeldung von Veranstaltungen zum Motorsport Wer eine motorsportliche Veranstaltung wie beispielsweise ein Rennen mit Kraftfahrzeugen, Motorradrennen...

letzte Änderung am 08.06.2023

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

Das Ordnungsamt im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf öffentlich-rechtliche Namensänderungsverfahren. ÖffnungszeitenMo.09:00 - 15:00 Uhrnach VereinbahrungDi.09:00 - 18:00 UhrMi.geschlossenDo.09:00 - 15:00 Uhrnach VereinbahrungFr.09:00 - 12:00 Uhrnach...

letzte Änderung am 16.01.2019

Staatsangehörigkeitsbehörde

Standort Haus E 1.OG Die Staatsangehörigkeitsbehörde im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Einbürgerungsverfahren bzw. Verfahren nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Antragsformulare erhalten Sie direkt durch die...

letzte Änderung am 03.07.2024

Prostituiertenschutzgesetz

Das Ordnungsamt, die Gewerbefachaufsicht, ist Ansprechpartner und zuständig für Informations- und Beratungsgespräche, sowie für die Anmeldung von Prostituierten (m/w/d). Sie erhalten hier gemäß § 5 ProstSchG die Anmeldebescheinigung sowie auf Wunsch zusätzlich eine Aliasbescheinigung.  Ihre...

letzte Änderung am 21.04.2023
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