Marktfestsetzung

Das Ordnungsamt/Gewerbeaufsicht im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Verfahren zur Marktfestsetzung.

Marktfestsetzung

Wenn Sie eine Ausstellung oder einen Großmarkt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.Behördlich festsetzbar (§ 69 GewO) sind nur Märkte gewerblicher Anbieter, nicht hingegen z.B. ein Flohmarkt von Privatpersonen. Mit der Festsetzung sind Befreiungen von ansonsten einzuhaltenden Vorschriften verbunden (sog. Marktprivilegien). So finden z.B. regelmäßig keine Anwendung die gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (etwa Gewerbeanzeige), zum Reisegewerbe (etwa die Reisegewerbekartenpflicht), das Ladenschlussgesetz (an dessen Stelle tritt die im Festsetzungsbescheid festgelegte Öffnungszeit) sowie bestimmte Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Gaststättengesetzes und das Sonn- und Feiertagsrecht.

Information zum Datenschutz

50,00 € bis 2.000,00 €

  • Antragsformular
  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der Aussteller oder Anbieter
  • Lageplan
  • aktuelles Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • § 69 Gewerbeordnung (GewO)

Annette Brauns

03334 214 1404

Jan Fritsche

Gewerbeaufsicht

03334 214 - 1411

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