Öffentlicher Personennahverkehr

Der Landkreis Barnim ist gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) Aufgabenträger für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV). Die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung ist eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Der Landkreis Barnim betraut die kreiseigene Barnimer Busgesellschaft mbH (BBG) mit der Durchführung des Linienverkehrs mit Omnibussen und O-Bussen im Landkreis Barnim auf der Basis des jeweils gültigen


Der Landkreis Barnim ist an den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) angeschlossen und nicht nur durch ein umfangreiches Busliniennetz in der Fläche durch die BBG, sondern auch durch verschiedene Bahnverbindungen umfassend erschlossen. Die S-Bahn-Linie 2 verbindet Bernau bei Berlin als Endhaltepunkt direkt mit Berlin. Weitere Bahnlinien wie z.B. ein IC und der RE3 verbinden Eberswalde ebenfalls mit einer Fahrtzeit von 30 Minuten direkt mit Berlin.


Gleichzeitig ist der Landkreis Barnim gemäß § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet ihre Wohnung haben. Die Schülerbeförderung ist in den öffentlichen Personennahverkehr integriert. Anträge für die Schülerbeförderung und Schülerspezialbeförderung sowie Ihre Ansprechpartnerinnen finden Sie hier.

             
Richtlinie des Landkreises Barnim zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im ÖPNV des Landkreises Barnim

Zuwendungsempfänger von Fördermitteln dieser Richtlinie sind die Gemeinden und Städte des Landkreises Barnim. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten einer Förderung finden Sie in der Richtlinie.
 

zurück