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Kreistag

Ein Kreistag ist in Deutschland die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise. Nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist der Kreistag das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen. Der Landrat führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse des Kreistages um. Der Kreistag setzt sich grundsätzlich aus den in allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahlen von den Kreisbürgern gewählten Mitgliedern zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Kontakt
Adresse
Landkreis Barnim, Büro Kreistag
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
Rollstuhlgerecht
Parkplatz vorhanden