Öffnungszeiten
Mo, Mi bis Fr Termine nach Vereinbarung
Di 9:00 - 18:00 Uhr
Lebensmittel & Erzeugnisse

Der Bereich der Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung ist der zuständige Ansprechpartner für Unternehmen, die im Landkreis Barnim:
- Nutztiere halten und schlachten, inkl. Direktvermarktung von Fleisch und Fleischerzeugnissen,
- Lebensmittel tierischer und pflanzlicher Herkunft erzeugen, behandeln, herstellen und in Verkehr bringen,
- Erzeugnisse wie Kosmetika, Bedarfsgegenstände mit Lebesmittel- oder Lörperkontakt, Tabakerzeugnisse oder Tätowiermittel herstellen und in Verkehr bringen,
- Lebensmittel und Erzeugnisse importieren oder exportieren.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist auch zuständig, wenn Sie uns Informationen oder Beschwerden über oben genannte Einrichtungen oder Informationen zu Erkrankungen nach dem Verzehr oder Gebrauch von Lebensmitteln oder Erzeugnissen mitteilen möchten.
Unsere Leistungen
- Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen
- Hygienische Anforderungen in Lebensmittelbetrieben
- Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Entgegennahme
- Meldepflichten nach der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
- Vermarktung von erlegtem Wild
- Veröffentlichung von Rechtsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich
- Zulassung von Lebensmittelbetrieben
Unsere Leistungen und Informationen
Anforderungen an Lebensmittelunternehmen
- Information zu Pflichtschulungen für beschäftigte Personen im gewerblichen Lebensmittelbereich
- Informationen zur Kennzeichnung bei der Abgabe von verpackten und unverpackten Lebensmitteln
- Trinkwasseruntersuchungen in Lebensmittelunternehmen
- Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Erzeugnissen
- Information und Beschwerde über Lebensmittel und andere Erzeugnisse
- Meldepflichten der Lebensmittelunternehmer an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Meldepflichten für Weinerzeuger und Transporteure von Weintrauben und Traubenmost
- Meldepflichten nach der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung für Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
- Veröffentlichung von Rechtsverstößen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich
- Hersteller und Importeure von Kosmetika
- Keramik mit Lebensmittelkontakt
- Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung
- Tabakrechtliche Vorgaben für E-Zigaretten, Nachfüllflüssigkeiten und Wasserpfeifentabak
Kontakt
Adresse
Gesundheitsamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Am Markt 1,
Paul-Wunderlich-Haus
16225 Eberswalde